Prüfung der Schlussrechnung durch Gutachter


  • sicher stichhaltig ist, möchte ich meine Akten dennoch ungerne in den fernen Osten verschicken. :oops:



    ...jaja, die gibts dann nur gegen Devisen (ersatzweise: ne Jeans, Gummibärchen und ne Bravo) zurück;) !

    Aber mal ernsthaft: Wir sind hier auch bemüht die Prüfungen möglichst in der Region zu halten, wahrscheinlich aus Angst, dass die Akten verlustig gehen könnten - ein längerer Transportweg bedeutet auch mehr "Möglichkeiten" für die Post dazu...

    Charlotte:
    Ihr bekommt doch sicher auch alle paar Tage mal ne Bewerbung eines SRP. Schau dir doch einfach mal verschiedene Mustergutachten an, dann haste schonmal einen Vergleich. Na und der SRP, dessen Bericht deinen Vorstellungen entspricht, wird dann halt beauftragt.


  • sicher stichhaltig ist, möchte ich meine Akten dennoch ungerne in den fernen Osten verschicken. :oops:




    komischerweise hat uns die Erfahrung gezeigt, dass Unterlagen, die einen langen Weg (deutsche Post) haben, weniger häufig verschwinden, als die mit einem kurzen Weg (lokale Anbieter).

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)


  • sicher stichhaltig ist, möchte ich meine Akten dennoch ungerne in den fernen Osten verschicken. :oops:




    komischerweise hat uns die Erfahrung gezeigt, dass Unterlagen, die einen langen Weg (deutsche Post) haben, weniger häufig verschwinden, als die mit einem kurzen Weg (lokale Anbieter).


    Verschickt die Post nicht ohnehin nur noch über eine Handvoll Paketzentren, so dass die Wege nur noch lang sein können?

  • Charlotte: ich würde es nicht davon abhängig machen ob es sich um überregionale Berwerber handelt. Ruf' bei einem geeigneten Kandidaten an und frag' nach, ob es ein Problem ist, wenn dieser die Unterlagen selbst abholt. Natürlich nicht, wenn er 500 Km entfernt sitzt.Da die meisten sich um so einen Auftrag reißen, wird es kein Problem sein.Nach Fertigstellung sollen sie die Unterlagen auch wieder persönlich abgeben, dann geht erfahrungsgemäß auch nichts verloren.

  • So, ich ziehe das Thema mal wieder vor: :)
    Mich würde interessieren, ob Ihr als Sachverständige zur Schlussrechnungsprüfung eher Wirtschaftsprüfer/Steuerberater (die nicht als Insolvenzverwalter tätig sind) oder Rechtsanwälte (z.B. InsO-Fachanwälte von anderen Insolvenzgerichten) einsetzt und wie detailliert Ihr den Aufgabenbereich im Bestellungsbeschluss beschreibt.
    Bislang habe ich eher "umfassende Bestellungen" ("Zur Prüfung der Schlussrechnung nebst Belegen wird ... als Sachverständiger bestellt") ohne genaue Bezeichnung des Prüfungsumfanges gesehen.

    Vereinbart Ihr vorher den Stundensatz und was die gesamte Prüfung insgesamt höchstens kosten darf? :gruebel:

  • An unserem "Hauptgericht" habe ich es bislang so miterlebt, dass Leute von außerhalb bestellt werden, die sich auf die Prüfung von Schlussrechnungen spezialisiert haben. Davon scheint es inzwischen einige zu geben.

    Die Prüfung einem normalen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Rechtsanwalt (auch mit Fachanwalt, aber ohne Berufserfahrung) zu übergeben, halte ich für gewagt. Es gehört schon besonderes Wissen dazu, einen Abschluss zu prüfen.

  • Bei uns werden entweder auf die Prüfung von Schlussrechnungen spezialisierte Gutachter, die nicht RAe sind, beauftragt, oder Rechtsanwälte, die selbst InsV sind und daneben einen betriebswirtschaftlichen Abschluss haben (Steuerberater, Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer...). Letztgenannten würde ich den Vorzug geben.
    Sofern ein InsV nicht selbst ein Problem damit hat, würde ich auch einen beim hiesigen Gericht bestellten InsV mit der Prüfung der Schlussrechnung eines anderen InsV beauftragen (ist auch schon geschehen:D ).

    Ich habe gehört, dass es mittlerweile Gerichte gibt, die jeden Bewerber um die Begutachtung einer Schlussrechnung einen Fragebogen ausfüllen lässt, wie weit der Prüfungsumfang von ihm zu welchem Preis (Stundensatz) und welchen sonstigen Bedingungen (z. B. Selbstabholung der Akten?) gefasst wird.

    Bei uns werden die Gutachter momentan auch noch ganz allemein und allumfassend bestellt, also ohne Vorgabe bestimmter Prüfungspunkte. Eine solche Checklist ist jedoch in Arbeit...

  • In Niedersachsen sind die Insogerichte heute aufgefordert worden, Stellung zu nehmen: ob, wie oft, wie teuer, warum externe SRPs beauftragt werden.Kommt von BMJ

  • Gerade auch in diesem Zusammenhang, wer hat denn alles die Aufforderung zur Stellungnahme vom BMJ 01.03.07 wegen Vergabe von Schlussrechnungsprüfung an SV auf den Tisch bekommen?
    Bei uns kam die gestern über OLG rein.

  • Ist die ganze Schlussrechnungsprüfung demnächst nicht überflüssig, wo es doch Bestrebungen gibt, ein Zertifizierungsverfahren für die Qualität von Insolvenzverwaltern einzuführen. Das soll doch ein "objektiver Bewertungsmaßstab" sein für die Bestellung und "garantie" für eine gute Verwaltung. (siehe Prof. Haarmeyer, aktuelle ZinsO):gruebel:

  • Hallo! Gibt es hier auch Kollegen, die den Projektvorschlag zur Schlussrechnungsprüfung von Prof. Dr. Haarmeyer vorliegen haben?
    Was haltet Ihr denn davon? :gruebel:

  • Nein, erzähl mal, oder kann man den irgendwo einsehen ?

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • interessiert mich auch, an Haarmeyer hängt ja schließlich die Zukunft aller hier Beteiligten.

    Nachdem, lt. Haarmeyer, der FA für Insolvenzrecht zunehmend an Bedeutung verliert und das Feld wohl den, von H. ausgebildeten MBA Sanierungs- und Insolvenzmanagern zu überlassen ist (ZInsO 2008, Heft 11, Seite 615f) werden wohl auch bald Richter und Rechtpfleger einem Nachfolgemodell aus der Werkstatt des Herrn H. aus B. weichen müssen.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Nachdem, lt. Haarmeyer, der FA für Insolvenzrecht zunehmend an Bedeutung verliert und das Feld wohl den, von H. ausgebildeten MBA Sanierungs- und Insolvenzmanagern zu überlassen ist (ZInsO 2008, Heft 11, Seite 615f) werden wohl auch bald Richter und Rechtpfleger einem Nachfolgemodell aus der Werkstatt des Herrn H. aus B. weichen müssen.



    Nicht, wenn alle deutschen im Insolvenzbereich tätigen Justizangestellten auf Kosten des Steuerzahlers ein Ausbildungs- und anschließend regelmäßiges Qualitätssicherungsverfahren an einer der gemein nützigen Fortbildungseinrichtungen von Herrn H. durchlaufen.

  • Nachdem, lt. Haarmeyer, der FA für Insolvenzrecht zunehmend an Bedeutung verliert und das Feld wohl den, von H. ausgebildeten MBA Sanierungs- und Insolvenzmanagern zu überlassen ist (ZInsO 2008, Heft 11, Seite 615f) werden wohl auch bald Richter und Rechtpfleger einem Nachfolgemodell aus der Werkstatt des Herrn H. aus B. weichen müssen.



    Nicht, wenn alle deutschen im Insolvenzbereich tätigen Justizangestellten auf Kosten des Steuerzahlers ein Ausbildungs- und anschließend regelmäßiges Qualitätssicherungsverfahren an einer der gemein nützigen Fortbildungseinrichtungen von Herrn H. durchlaufen.



    Wie wäre es mit vorzeitigem Ruhestand. :teufel:

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