@ astaroth und Mosser: Ehrlich gesagt, habe ich bislang Eure Meinung geteilt. Da die Sache bei uns hier akut wird, wäre auch mir an einer Klärung gelegen. Ich denke, ich red mal mit dem Rpfl am IG. Der macht das sicher......:)
Oftmals reicht ja auch ein Anruf des Rpfl. beim Schuldner oder ein formloses Schreiben mit der Schilderung des Problemes und der anschl. Frage, ob er denn einen rechtsmittelfähigen Beschluss wünscht oder sich nicht doch lieber mit dem TH einigt. Natürlich nur, wenn der Rpfl sich der Meinung des Verwalters anschließt......
Aber ihr mögt ja alle Eure Vewalter......