Alles anzeigenLieber Rainer,
hab letzte Woche eine zur Aufhebung anstehende Sache auf dem Tisch gehabt (mit anschließender WVP). Steuererstattungen sämtlich bis einschließlich 2008 realisiert und von der Höhe ganz nett !).
Hab dann BGH-like "anteilig" in die Nachtragsverteilung genommen. Bin also von der ganz-oder-garnicht Sichtweise abgerückt. Oki, anteilig im Oktober bei netter Summe denke ich vertretbar....
Vielleicht tröstet dies ein wenig
gruß def
Wieso nimmst Du die nur anteilig rein. Der Steuererstattungsanspruch entsteht doch am Anfang 2008?
Ich denke Ende 2008. Anteilig wären doch die Erstattungen für VZ 2009 reinzunehmen?