Guten Tag,
als "Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken" habe ich manchmal Fragen, die meiner Fachliteratur nicht finde. Ich hoffe hier ab und zu eine freundliche Antwort zu bekommen. Bin gerne selbst zur Hilfe bereit.
Hier meine aktuelle Frage:
Zu dem Ortstermin sind die Parteien / Beteiligten zu laden. MIr ist nicht ganz verständlich, wie weit dieser Kreis in der Zwangsversteigerung aufzufassen ist. Bsp.
Gläubiger betreibt aus Abt. III, 3. Rang. Gläubiger im 2. Rang beigetreten.
Vorgehende Rechte in Abt. II und III. Auch Baulasten eingetragen.
Wenn muss ich konkret einladen?
1) Zugewinnausgleich
Beide Parteien = klar
Sonstige?
2) Teilungsversteigerung
Alle betroffenen Erben oder Gesellschafter? Wo bekomme ich Info her, wer das ist?
Sonstigen Gläubiger in Abt. II und III? (Rechte werden ja betroffen!)
Berechtigte aus Baulasten? (Erhalt der Baulast im Verfahren m.W. rechtlich nicht eindeutig.)
Mieter? (Sind den Beteiligten evtl. ja auch nicht bekannt.)
3) Zwangsversteigerung
Eigentümer = klar.
Betreibenden Gläubiger = m.E. auch klar ?
Beitretende Gläubiger = ? (Wie bekomme ich Info, wenn dieser erst nach
Auftragserteilung beigetreten ist?)
Alle anderen Gläubiger (also vor- und nachgestellte)? Berechtigte aus Baulasten und dgl.?
Muss ein Mieter benachrichtigt werden? M.E. Aufgabe der Parteien, oder?
Vielleicht kennt jemand auch eine konkrete Literaturempfehlung. Habe zwar einiges, aber dort steht halt immer nur abstrakt, die Parteien etc.
Vielen Dank für die Hilfe!