Ich habe jetzt in einer Werthinterlegung einen Hinweis der HL-Kasse bekommen, dass der Verfall eingetreten sein könnte und ich ggf. eine Herausgabeverfügung übersenden soll.
Ich beabsichtige jetzt also wie folgt vorzugehen:
- Feststellung des Verfalls i.d. Akte.
. - Erlass einer Herausgabevfg. dahingehend, dass das Sparbuch an die HL-Stelle (mich) herauszugeben ist, da Verfall eingetreten ist.
. - Übersendung von Kopien des Sparbuchs an das Nachlassgericht.
. - Übersendung des Sparbuchs an die Bank mit dem Hinweis, dass das Sparbuch hinterlegt war und der Herausgabeanspruch dem Land Nds. verfallen ist; evtl. mit einem weiteren Hinweis, dass ggf. das Guthaben für die unbekannten Erben hinterlegt werden kann.
. - Feststellung, dass Kosten nicht zu zahlen sind.
. - Weglegen der Akte.
Hat vielleicht jemand eine Musterverfügung für dieses angedachte Vorgehen (oder für ähnliche Fälle), die möglichst die niedersächsischen Regelungen (insbes. "unseren" § 29 AVHO) berücksichtigt?!
Wäre für jede Unterstützung dankbar, da dies mein erster Fall dieser Art ist.