Hat ein Grundstück einen wirtschaftlichen Wert, insbesondere weil es nicht über die Dachkante belastet ist (Anm.: sehr selten) wird es der Insolvenzverwalter nicht freigeben. Punkt um.
Aha. Weißt, Du, wie viele Grundstücke versteigert werden, die bis "an die Dachkante" belastet sind und es findet sich jemand, der die haben will? die Regel.
Zitat von GegsDie haben dann eben Glück gehabt und können den Erlös behalten.
Super.
Zitat von GegsAlso mit Insolvenzantrag würde ich warten, weil Deine Pläne nicht funktionieren. Wobei gegen Kriminelle eben kein Kraut gewachsen ist.
Na, aber lange warte ich wohl nicht mehr, wenn ich das alles hier so lese. Kriminell bin ich deswegen noch ganz lange nicht. Ich brauche eigentlich nur eine formlose Freigabe des Insolvenzverwalters für meine Grundstücke (sind Bauruinen, totaler Mist, will kein Mensch), die verkauf ich dann an irgendwelche RTL2-Zuschauer (ohne Förmelei, sagen Gegs & Co.), und mit dem Geld verfatz ich mich. Fantastisch, ich freu mich! Und ich hatte über Beförderungsbewerbung gegrübelt! Ha!
Nicht übel nehmen, Gegs, aber das ist die Konsequenz.