Hallo, ich habe folgendes Problem:
Mir liegt ein Vergleich vor, der eine Auflassung enthält. Die Auflassung ist bedingungslos. Ferner enthält der Vergleich die Bewilligung und den Antrag. Doch dem Antrag folgt nun dieses:
"Vom Eintragungsantrag darf erst Gebrauch gemacht werden, wenn die Zahlung von 18.000 € an XY nachgewiesen ist..."
(Der Vergleich enthält u. a. den vollstreckungsfähigen Inhalt, dass die Beklagte an einen Dritte 18.000 € zu leisten hat. Die Beklagte möchte nunmehr die Eigentumsumschreibung auf sich beantragen.)
Vielleicht hat ja jemand einen guten Tipp für mich, der mich der Lösung meines Problems näher bringt.
Schöne Grüße