Alles anzeigenHallo, ich habe folgenden Fall,
der Insolvenzschuldner hat an die StA in Raten eine Geldstrafe zu zahlen,
was ist jetzt damit durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens?
Darf er weiter aus seinem unpfändbaren Einkommen zahlen oder gefährdet er damit die Restschuldbefreiung?
Habe nur einen Aufsatz aus Rpfl 2001, 337, demnacht wäre es keine Beeinträchtigung.
Hätte aber gerne vorher noch andere Meinungen gehört, vielleicht hat ja auch jemand noch was aktuelleres.
Würde mich über zahlreiche Überlegungen freuen!!!!!
Nur kurz und knapp :
Der muß zahlen. Wenn er das nicht macht, dann kann er -die meisten sind ja eh erbeitslos- gemeinnützige Arbeit ableisten. Ansonsten hat er die Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen !!