Diese gelben Blätter kenne ich von anderen Gerichten auch. Das ist jedoch ein eher kräftiges Zitronengelb und hat mit dem ZU-Gelb wenig gemein.
Wir verwenden mittlerweile für fast alles dieses eklige Recycling-Papier, Farbe = leicht vergilbt und mit Tintenfüller nicht zu beschreiben, da die Tinte nicht aufgesaugt wird.
Damit ein wenig Farbe ins Berufleben kommt, habe ich für meine KFB-Urschriften farbiges Papier selbst besorgt.
VB Antrag ohne Formular nach Abgabe
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Früher, ganz früher, als ich noch ausssondern musste/durfte, waren eingefärbte Titel sehr gut zu erkennen.
Das hat einem die Arbeit im kalten/dunklen Keller ein wenig erleichtert.
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Mich interessiert noch die Farbe. Rot sind ja die Haftbefehle und gelb sind die ZU's und die Terminsprotokolle.
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Aber, wolln mal ehrlich sein, wenn im selben Haus des streitigen Gerichts auch die Mahnabteilung ist, wie soll ich einem Beteiligten klar machen, dass der VB nicht mehr ausgedruckt werden kann. Der kommt sich doch ein wenig verar**** vor, wenn er, mit viel Aufwand "eine Tür weiter" dann seinen VB bekommt.
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Zitat von omawetterwax
Jetzt echt nur aus Spaß an der Freud` oder steckt da doch eine Überlegung dahinter (man lernt ja immer gern dazu)??
Die Idee ist bereits zu Zeiten gereift, als ich noch beim LG war. Auch wenn´s blöd klingt: Es war wirklich aus Spaß an der Farbe oder Freude. Der positive Nebeneffekt ist dabei, dass man seine KFB später recht schnell wiederfindet, ohne die Akte durchflöhen zu müssen, z.B. wenn diese als "Mehrbänder" aus der Rechtsmittelinstanz zurückkommt und mittlerweile durch Gummibänder oder Gurte zusammengehalten werden muss.
Eine meiner jetzigen Zivilrichter(innen) schreibt seit einiger Zeit auch nur noch in "himmelblau".
Man gönnt sich ja sonst nix zwischen all dem aufbereiteten Müll-Papier - und es beschreibt sich auch besser. -
Zitat von li_li
Mich interessiert noch die Farbe. Rot sind ja die Haftbefehle und gelb sind die ZU's und die Terminsprotokolle.
Bei uns:
Haftbefehle = kräftiges Schweinchen-Rosa,
ZUs = gelb (sind aber vorgedruckt)
Zahlungsanzeigen = grün
Ich habe diverse Farben für die KFB ohne farbliche Bedeutung und nur dem Motto dienend: Hoch lebe die Abwechslung.
Zurzeit ist angesagt: blutorange, lavendel, grassgrün, hellgrün, gelb und rosa.
Die Mahnbescheide aus Hamburg haben auch immer - je nach Abteilung - die unterschiedlichsten Farben als Aktenhülle gehabt - das war eigentlich der Ursprung der Idee...
@ Plotzenhotz:
Oha, noch einer, der von der Pike auf gelernt hat...ich saß auch im Keller . lang, lang ist´s her... -
Habe gerade eine Beschwerde vom LG zurückbekommen. Unser LG sagt also, dass auch ein formloser Antrag auf Erlass eines VB ausreichend ist, da diese Vordrucke i.S.d. § 703c ZPO nicht mehr als eingeführt gelten. Allerdings ist das AG nicht verpflichtet diesen Vordruck zur Verfügung zu stellen. M.E. wird dieser Vordruck nicht mehr hergestellt.
Soweit so gut, das AG hat nun das Problem einen VB zu erlassen.
Hier ist der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Hilfreich ist sicherlich der Link:
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/m…hren/zp_108.pdf
Da ich Hesse bin bedanke ich mich doch mal in Richtung NRW. -
Oder der hier:
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Bei uns wurden die Durchschreibesätze bestellt und werden ggf. den Ast. zur Verfügung gestellt . . .;)
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@redge
Wollt ich auch grade anmerken. Nennt sich ZP 408. Und es gibt sogar eine Verfügung, oder wie sich das nennt, vom JM, daß die Vordrucke zur Verfügung zu stellen sind.
Hat wohl was mit (Ober)Bayern zu tun:D -
stimmt, da hab ich auch mal was gelesen mit "sind zur Verfügung zu stellen" . . . aber warum auch nicht . . .;) passiert eh nur äußerst selten
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Damit ein wenig Farbe ins Berufleben kommt, habe ich für meine KFB-Urschriften farbiges Papier selbst besorgt.
Zurzeit ist angesagt: blutorange, lavendel, grassgrün, hellgrün, gelb und rosa.
Auf eigene Kosten ?? Wir müssen doch eh bald Geld mitbringen, damit wir hier arbeiten dürfen ... -
M. E. wird dieser Vordruck nicht mehr hergestellt.
Soweit so gut, das AG hat nun das Problem einen VB zu erlassen.
Hier ist der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Hilfreich ist sicherlich der Link:
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/m…hren/zp_108.pdf
Da ich Hesse bin bedanke ich mich doch mal in Richtung NRW.
Stimmt, leider wird dieser Vordruck nicht mehr hergestellt! Habe daher für unser Gericht auch mal einen entworfen (kommt allerdings nicht allzu oft vor, dass der gebracht wird - zum Glück!): rechtspflegerforum.de/index.php?attachment/379/
Tommys VB sieht wesentlich besser aus! *Neid* -
(...)
(\_/)
(o.O) Mein Freund Harvey.
(> <)
Äh, wieso ist Harvey's linkes Auge geschwollen? Schlägst Du ihn?
(OK, gehört in die Gummizelle!) -
Stimmt, leider wird dieser Vordruck nicht mehr hergestellt!
Verstehe ich nicht. - Wieso nicht mehr hergestellt? Bei uns liegen die Dinger in den Geschäften rum.
Aber der eigene Entwurf ist trotzdem gut und praktisch! -
Ein bisschen sollte man schon aufpassen.
Entweder bedient man sich zu gegebener Zeit tatsächlich eines Entwurfs aus dem Netz oder man muss sich eines der letzten gelben Formulare aus dem Durchschreibesatz vorsorglich kopieren. Bei uns gibt es auch noch die Original-Durchschreibesätze als Restposten.
Wer die Ahnung hat, kann sich ja auch eine Kopie des gelben Originals einscannen...ich habe weder Scanner noch Ahnung. -
Äh, wieso ist Harvey's linkes Auge geschwollen? Schlägst Du ihn?
(OK, gehört in die Gummizelle!)Den werd ich tun ... ist doch mein Freund !
Allerdings ist das Auge nicht geschwollen ... es ist nur nicht so einfach, einen skeptisch blickenden Hasen darzustellen ... -
hmmm,
jetzt hab ich immer noch nicht verstanden, was ich hier beim Prozessgericht mache, wenn der Widerspruch zurückgenommen wurde und der RA des Antragstellers jetzt einfach herschreibt: "Ich beantrage den Erlass eines Vollstreckungsbescheides".
Was soll ich konkret machen? -
hmmm,
jetzt hab ich immer noch nicht verstanden, was ich hier beim Prozessgericht mache, wenn der Widerspruch zurückgenommen wurde und der RA des Antragstellers jetzt einfach herschreibt: "Ich beantrage den Erlass eines Vollstreckungsbescheides".
Was soll ich konkret machen?
Ihn auffordern, einen Vordruck einzureichen, da ein Ausdruck des VB für das Zivilgericht nicht möglich ist. -
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