Als Berufsbetreuer habe ich auf folgende, mich betreffende Frage noch keine Antwort finden können und hoffe, dass mir vielleicht ein Rechtspfleger weiterhelfen kann.
Als Betreuer kann ja nach §1896 BGB nur eine natürliche Person bestellt werden (abgesehen vom Vereinsbetreuer). Ist es aber möglich, dass eine juristische Person (in meinem Fall eine Kommanditgesellschaft, die ich als Komplementär vertrete) den Vergütungsantrag (in Auftrag meiner Person) stellt?
Hintergrund sind steuerrechtliche Aspekte, konkret geht es darum, dass erreicht werden soll, dass die Einnahmen aus Betreuervergütung als Einnahmen aus meinem Gewerbebetrieb (IT-Berater / Betriebswirt in dessen Gewerberäumen ich meine Betreuertätigkeit auch ausübe) und nicht als Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit gewertet werden. Um dies zu erreichen, müsste aus Sicht der Finanzbehörde der Vergütungsantrag von meiner Firma und nicht von mir als natürliche Person gestellt werden.
Die Rechtspflegerin am Amtsgericht verstand nicht so recht, was ich vorhabe und deutete an, dass ihr das ziemlich egal sei, wer da steuerlich hinter dem Vergütungsantrag steht.
Eine selbe Situation, wie ich sie anstrebe und hier hinterfrage, würde z. B. auch vorkommen, wenn eine Anwaltssozietät (Personengesellschaft) einen Vergütungsantrag im Auftrag des zum Betreuer bestellten Anwaltes stellt. Mich würde interessieren, ob in einem solchen Fall eine Abtretungserklärung (Anwalt tritt seinen Vergütungsanspruch an die Anwaltssozietät ab) beigefügt wird oder der Rechtspfleger so detailliert den Antrag gar nicht hinterfragt und akzeptiert, dass die Anwaltssozietät (die ja nicht als Betreuer bestellt ist) für den Anwalt XY abrechnet.