§ 15a RVG + Altfälle - Entscheidungen

  • Bei mir ist das Thema zum Glück schon länger durch, so dass ich mich mit solchen Fragen nicht mehr rumschlagen muss. :D

    Du meinst wohl, Du hast zwar noch Altfälle, doch sie werden nicht als solche behandelt.;)
    Es gibt sie noch (bei mir ganz selten) und gelegentlich tauchen sie auch noch in Juris auf - wie z.B. VG Frankfurt, B. v. 22.11.2011 in 6 O 2745/11.F
    (PKH-Sache mit Maximalanrechnung einer 0,75 Gebühr und dem Betrag aus § 13 RVG trotz Gebührenvereinbarung mit einer lesenswerten Argumentation gegen die aus meiner Sicht vertretbare jedoch nicht restlos überzeugende BGH-Rechtsprechung zur Anrechnung bei einer wirksamen Gebührenvereinbarung. Bei einer Anrechnung aus § 13 RVG auf die PKH-Vergütung streuben sich mir allerdings auch weiterhin die Nackenhaare:D.)

  • Du meinst wohl, Du hast zwar noch Altfälle, doch sie werden nicht als solche behandelt.;)
    Bei einer Anrechnung aus § 13 RVG auf die PKH-Vergütung streuben sich mir allerdings auch weiterhin die Nackenhaare:D.)


    Ja, ich habe noch Altfälle, die nach dem neuen, äh klargestelltem Recht :D behandelt werden.
    Bei der Anrechnung aus § 13 RVG auf die PKH-Vergütung sträuben sich auch bei mir alle verfügbaren Haare, allerdings hat das OLG Ffm so entschieden. Da es aber - zumindest nach meiner Auffassung und der meiner Kollegen - auf die Zahlung ankommt und kaum ein Mandant seinem RA eine GG gezahlt hat, findet eine Anrechnung faktisch nicht - mehr - statt.

  • Bei der Anrechnung aus § 13 RVG auf die PKH-Vergütung sträuben sich auch bei mir alle verfügbaren Haare, allerdings hat das OLG Ffm so entschieden. Da es aber - zumindest nach meiner Auffassung und der meiner Kollegen - auf die Zahlung ankommt und kaum ein Mandant seinem RA eine GG gezahlt hat, findet eine Anrechnung faktisch nicht - mehr - statt.

    Das denkst auch nur Du - wenn ich Dich mal an ein kleines gallisches Do... äh, Amtsgericht im Hessischen erinnern dürfte, dass mit konstanter Boshaftigkeit auf die Mitteilung besteht, ob die GG entstanden ist, sich vom Hinweis auf Nichtzahlung nicht beeindrucken lässt und dann eiskalt unter Verweis auf unser hochgeschätztes OLG und den vermaledeiten Beschluss haarsträubend anrechnet... :mad: Ich hab Dir ja schon mal mein Leid geklagt, leider hatte ich die bereits mehrfach an der Backe.

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Warum fällt mir jetzt das Lied der Rodgau Monotones (oder soähnlich) ein --> Erbarmen... :teufel:

  • Das denkst auch nur Du - wenn ich Dich mal an ein kleines gallisches Do... äh, Amtsgericht im Hessischen erinnern dürfte, dass mit konstanter Boshaftigkeit auf die Mitteilung besteht, ob die GG entstanden ist, sich vom Hinweis auf Nichtzahlung nicht beeindrucken lässt und dann eiskalt unter Verweis auf unser hochgeschätztes OLG und den vermaledeiten Beschluss haarsträubend anrechnet... :mad: Ich hab Dir ja schon mal mein Leid geklagt, leider hatte ich die bereits mehrfach an der Backe.


    Die Gedanken sind frei...:D
    Deinen Fall kenne ich. Ohne mir jetzt nochmal die Einzelheiten anzuschauen. Hast Du dort mal angerufen und denen mitgeteilt, dass es neuere Entscheidungen - sogar des BGH - dazu gibt? DAss auch das OLG Ffm seine Einstellung geändert hat?
    Ansonsten bleibt Dir wohl nichts anderes als immer wieder auf die akteule BGH- und LG Ffm-Rechtsprechung zu verweisen.:mad:

  • Die Gedanken sind frei...:D
    Deinen Fall kenne ich. Ohne mir jetzt nochmal die Einzelheiten anzuschauen. Hast Du dort mal angerufen und denen mitgeteilt, dass es neuere Entscheidungen - sogar des BGH - dazu gibt? DAss auch das OLG Ffm seine Einstellung geändert hat?
    Ansonsten bleibt Dir wohl nichts anderes als immer wieder auf die akteule BGH- und LG Ffm-Rechtsprechung zu verweisen.:mad:

    Hab ich, mehr als einmal. Ich komm mir langsam vor wie eine Schallplatte mit Sprung...

    Tröstlich ist einzig, dass die mir nicht jeden Tag in die Quere kommen. Aber trotzdem: Mann, sind die bockig.

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  • Die Gedanken sind frei...:D
    Deinen Fall kenne ich. Ohne mir jetzt nochmal die Einzelheiten anzuschauen. Hast Du dort mal angerufen und denen mitgeteilt, dass es neuere Entscheidungen - sogar des BGH - dazu gibt? DAss auch das OLG Ffm seine Einstellung geändert hat?
    Ansonsten bleibt Dir wohl nichts anderes als immer wieder auf die akteule BGH- und LG Ffm-Rechtsprechung zu verweisen.:mad:

    Hab ich, mehr als einmal. Ich komm mir langsam vor wie eine Schallplatte mit Sprung...

    Tröstlich ist einzig, dass die mir nicht jeden Tag in die Quere kommen. Aber trotzdem: Mann, sind die bockig.

    Was wird denn aus den Rechtsmitteln gegen die Anrechnungen?
    PS.:
    Aktuelle Rechtsprechung des BGH zur Anrechnung bei PKH (also im "Innenverhältnis" - nachdem sich die Klarstellungssicht wohl auf § 15a Abs. 2 RVG bezieht - oder etwa auch auf § 15a Abs 1 RVG)?

  • Also ehrlich: Wenn sich die obergerichtliche Rechtsprechung auch in Frankfurt gewandelt hat, dann würde ich die Sturköppe mit Rechtsmitteln zupflastern bis sie schielen... (und wehe sie schielen zu früh! :teufel:)

  • Da wird alles abgeschmettert. :mad:

    Aber doch nur in den besagten Altfällen - oder? Wegen der geringen Beträge (- 200 € brutto) gibt es wohl auch keine Bescherden und das Gericht wird die Beschwerde vermutlich auch nicht zulassen, weil es in einem Fall auslaufenden Rechts an der grundsätzliche Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage fehlt (§§ 55 Abs. 2 i.V.m. 33 Abs. 3 RVG).

  • Da wird alles abgeschmettert. :mad:


    Mit welcher Begründung denn, erst recht, wenn sich der BGH in Deinem Sinne geäußert hat bzw. das OLG FFM sogar seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben hat und Du darauf hinweist?

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
    L E O N A R D O | D A | V I N C I

  • Da wird alles abgeschmettert. :mad:


    Mit welcher Begründung denn, erst recht, wenn sich der BGH in Deinem Sinne geäußert hat bzw. das OLG FFM sogar seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben hat und Du darauf hinweist?

    Der BGH ist ihnen augenscheinlich piepegal. Die neueren Entscheidungen des OLG Ffm. sind leider nicht veröffentlicht, ich habe mir grad mal mein altes PN-Gejammer an P. angeschaut. Insofern ists Essig mit Fundstellen angeben...

    Vorhin hab ich mich dabei erwischt, dass ich bei mir dachte: Nu machen se insgesamt 10 hessische Gerichte zu - hätte da nicht das dabei sein können? ;)

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  • Da wird alles abgeschmettert. :mad:


    Mit welcher Begründung denn, erst recht, wenn sich der BGH in Deinem Sinne geäußert hat bzw. das OLG FFM sogar seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben hat und Du darauf hinweist?

    Es geht um die Festsetzung der PKH-Vergütung (Innenverhältnis) - dazu gibt es meines Wissens keine Äußerung/Entscheidung des BGH.
    Die hier in Betracht zu ziehenden § 15a Abs. 1 RVG und § 55 Abs. 5 RVG sind Neuschöpfungen des Gesetzgebers über deren Anwendbarkeit (warum eigentlich?) auf Altfälle man sich nicht streiten muss aber trefflich streiten kann.

  • Achtung! Anrechnung PKH - jedoch handelt es sich, was von den entscheidenden Gerichten übersehen worden ist, offensichtlich um keinen Altfall.

    Der 18. Zivilsenat des OLG Frankfurt/Main hält im Beschluss vom 12.12.2011 in 18 W 214/11 (vorgehend LG Limburg, Beschluss vom 13.09.2011 in 2 O 85/10) an seiner ständigen Rechtsprechung fest, nach der die Staatskasse nicht Dritter i.S.v. § 15a Abs. 2 RVG ist (vgl. bereits Beschluss vom 12.02.2010 in 18 W 3/10) und daher die entstandene Geschäftsgebühr aus der Tabelle nach § 13 RVG auf die Verfahrensgebühr nach § 49 RVG anzurechnen ist. Dies führt in dem genannten Fall zum Wegfall der PKH-Verfahrensgebühr.

    Offensichtlich handelt es sich nicht um einen Altfall, daher stellt sich die Frage, warum das OLG § 58 Abs. 2 RVG in seiner Entscheidung nicht in den Blick genommen hat.
    An dieser Stelle krankt der Beschluss dann m.E. auch gewaltig.

  • Achtung! Anrechnung PKH - jedoch handelt es sich, was von den entscheidenden Gerichten übersehen worden ist, offensichtlich um keinen Altfall.

    Der 18. Zivilsenat des OLG Frankfurt/Main hält im Beschluss vom 12.12.2011 in 18 W 214/11 (vorgehend LG Limburg, Beschluss vom 13.09.2011 in 2 O 85/10) an seiner ständigen Rechtsprechung fest, nach der die Staatskasse nicht Dritter i.S.v. § 15a Abs. 2 RVG ist (vgl. bereits Beschluss vom 12.02.2010 in 18 W 3/10) und daher die entstandene Geschäftsgebühr aus der Tabelle nach § 13 RVG auf die Verfahrensgebühr nach § 49 RVG anzurechnen ist. Dies führt in dem genannten Fall zum Wegfall der PKH-Verfahrensgebühr.

    Offensichtlich handelt es sich nicht um einen Altfall, daher stellt sich die Frage, warum das OLG § 58 Abs. 2 RVG in seiner Entscheidung nicht in den Blick genommen hat.
    An dieser Stelle krankt der Beschluss dann m.E. auch gewaltig.

    Na super. Und noch ein OLG-Ffm.-Beschluss, den man dann hier im Hessischen um die Ohren gehauen bekommt... :mad:

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Achtung! Anrechnung PKH - jedoch handelt es sich, was von den entscheidenden Gerichten übersehen worden ist, offensichtlich um keinen Altfall.

    Der 18. Zivilsenat des OLG Frankfurt/Main hält im Beschluss vom 12.12.2011 in 18 W 214/11 (vorgehend LG Limburg, Beschluss vom 13.09.2011 in 2 O 85/10) an seiner ständigen Rechtsprechung fest, nach der die Staatskasse nicht Dritter i.S.v. § 15a Abs. 2 RVG ist (vgl. bereits Beschluss vom 12.02.2010 in 18 W 3/10) und daher die entstandene Geschäftsgebühr aus der Tabelle nach § 13 RVG auf die Verfahrensgebühr nach § 49 RVG anzurechnen ist. Dies führt in dem genannten Fall zum Wegfall der PKH-Verfahrensgebühr.

    Offensichtlich handelt es sich nicht um einen Altfall, daher stellt sich die Frage, warum das OLG § 58 Abs. 2 RVG in seiner Entscheidung nicht in den Blick genommen hat.
    An dieser Stelle krankt der Beschluss dann m.E. auch gewaltig.

    Na super. Und noch ein OLG-Ffm.-Beschluss, den man dann hier im Hessischen um die Ohren gehauen bekommt... :mad:

    Das OLG hat § 58 Abs. 2 RVG in dem in Bezug genommenen Beschluss in 18 W 3/10 gewürdigt übersieht dabei m.E. jedoch § 15a Abs. 1 RVG.

  • Achtung! Anrechnung PKH - jedoch handelt es sich, was von den entscheidenden Gerichten übersehen worden ist, offensichtlich um keinen Altfall.

    Der 18. Zivilsenat des OLG Frankfurt/Main hält im Beschluss vom 12.12.2011 in 18 W 214/11 (vorgehend LG Limburg, Beschluss vom 13.09.2011 in 2 O 85/10) an seiner ständigen Rechtsprechung fest, nach der die Staatskasse nicht Dritter i.S.v. § 15a Abs. 2 RVG ist (vgl. bereits Beschluss vom 12.02.2010 in 18 W 3/10) und daher die entstandene Geschäftsgebühr aus der Tabelle nach § 13 RVG auf die Verfahrensgebühr nach § 49 RVG anzurechnen ist. Dies führt in dem genannten Fall zum Wegfall der PKH-Verfahrensgebühr.

    Offensichtlich handelt es sich nicht um einen Altfall, daher stellt sich die Frage, warum das OLG § 58 Abs. 2 RVG in seiner Entscheidung nicht in den Blick genommen hat.
    An dieser Stelle krankt der Beschluss dann m.E. auch gewaltig.

    Na super. Und noch ein OLG-Ffm.-Beschluss, den man dann hier im Hessischen um die Ohren gehauen bekommt... :mad:

    Keks?

  • Na super. Und noch ein OLG-Ffm.-Beschluss, den man dann hier im Hessischen um die Ohren gehauen bekommt... :mad:


    keine Angst, skugga, bei uns wird eine Anrechnung nur vorgenommen, wenn wirklich eine GG gezahlt wurde - und wann kommt das schon vor?
    Ich gehe allerdings auch nicht mit meinem OLG konform, dass eine gezahlte GG auf die PKH-VG anzurechnen ist und nicht auf die WahlVG, aber auch das Thema ist hier in Ffm durch. Das OLG Ffm entscheidet schon seit längerem so. Aber wenn ich anders entscheide, legt der BezRev Beschwerde ein und ich werde aufgehoben. Also, was solls...

  • Na super. Und noch ein OLG-Ffm.-Beschluss, den man dann hier im Hessischen um die Ohren gehauen bekommt... :mad:


    keine Angst, skugga, bei uns wird eine Anrechnung nur vorgenommen, wenn wirklich eine GG gezahlt wurde - und wann kommt das schon vor?
    Ich gehe allerdings auch nicht mit meinem OLG konform, dass eine gezahlte GG auf die PKH-VG anzurechnen ist und nicht auf die WahlVG, aber auch das Thema ist hier in Ffm durch. Das OLG Ffm entscheidet schon seit längerem so. Aber wenn ich anders entscheide, legt der BezRev Beschwerde ein und ich werde aufgehoben. Also, was solls...

    Naja, Du kennst doch meine Erfahrungen mit kleinen gallischen Amtsgerichten und deren ständige Berufung auf Entscheidungen unseres hiesigen OLG...

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

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