Habe für eine Betroffene 2 Betreuer mit getrennten Aufgabenkreisen:
- Eine Ehrenamtliche für die persönlichen Angelenheiten und
- Eine Berufsbetreuerin für die Vermögenssorge
Nun soll ich den Hausverkauf durch die Berufsbetreuerin genehmigen.
Ist die ehrenamtliche Betreuerin Beteiligte im Genehmigungsverfahren?
Muss ich ihr die Genehmigung zustellen?
Hat sie ein Rechtsmittelrecht?
Eigentlich vertritt ja jeder Betreuer nur im Rahmen seines Aufgabenkreises oder kann man den Hausverkauf nicht als "reine" Vermögensangelegenheit betrachten.
Was meint Ihr?