Hallo,
sitze gerade vor einer komplizierten Kostenentscheidung und bin dabei auf ein Problem gestoßen.
Auf Beklagtenseite stehen 2 Parteien.
Die Kostenentscheidung lautet wie folgt:
" Ihre außergerichtlichen Kosten trägt Bekl. Zif. 2 selbst. Von den außerger. Kosten des Bekl. Zif. 1 trägt dieser 1/3 selbst und die den Rest die Kläger".
Vertreten wurden beide Beklagten von demselben RA, der mit der Erhöhungsgebühr abrechnet.
Eingereicht hat er zwei KFA`s:
Antrag 1 ganz normal wir mit einer Partei, Antrag 2 dann gesondert mit der Erhöhungsgebühr +AP + UmSt.
Meine Frage: Was sind denn jetzt die Kosten des Bekl. Zif 1 ?
Beide Anträge zusammenrechnen und durch zwei teilen?