Rückabwicklung bei Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses nach Grundbuchberichtigung

  • Ich habe hier einen seltenen (?) Fall auf dem Tisch:


    Das Bundesverfassungsgericht (!) hat das LG angewiesen den Zuschlagsbeschluss wg. Verletzung rechtlichen Gehörs des Schuldners im Versteigerungstermin aufzuheben (etwa ein Jahr nachdem das Grundbuch berichtigt wurde durch Eintragung des Erstehers...)
    Diese Entscheidung des LG steht zwar noch aus, es ist aber stündlich mit ihr zu rechnen......


    Deshalb interessiert mich, wie so eine Rückabwicklung aussehen könnte, ob sie vom LG angeordnet wird oder ob es sonstige Lösungsmöglichkeiten gibt...
    :confused:
    Wer hatte so was schon mal, evt. auch aus grundbuchrechtlicher Seite
    Danke

  • So was haben wir schon mal hier diskutiert.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • So was haben wir schon mal hier diskutiert.


    ...diskutiert schon....aber eine Lösung der Sache hat sich nicht so richtig herausgebildet....

    Inzwischen hat das LG den Zuschlagsbeschluss mit zwei Sätzen tatsächlich aufgehoben, ohne jedoch zu sagen, wie es weiter gehen soll....:mad:

    Noch komplizierter wird der Fall weil auch noch ein Übertragungsvertrag vom Ersteher auf seine Frau mir zum Vollzug vorliegt.

    Falls der Notar diesen Antrag nicht zurück nimmt, werde ich diesen wegen rückwirkend weggefallener Verfügungsberechtigung des Ex-Erstehers zurückweisen und auf ein Ersuchen des Zwangsversteigerungsgerichts warten, das um Wiederherstellung des alten Rechtszustandes ersucht.
    Leider ist zwischen Eintragung des Erstehers und dem Ist-Stand eine neue Grundschuld eingetragen worden....
    ...was das Ganze nicht einfacher macht.....:gruebel:

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