Ich habe hier einen seltenen (?) Fall auf dem Tisch:
Das Bundesverfassungsgericht (!) hat das LG angewiesen den Zuschlagsbeschluss wg. Verletzung rechtlichen Gehörs des Schuldners im Versteigerungstermin aufzuheben (etwa ein Jahr nachdem das Grundbuch berichtigt wurde durch Eintragung des Erstehers...)
Diese Entscheidung des LG steht zwar noch aus, es ist aber stündlich mit ihr zu rechnen......
Diese Entscheidung des LG steht zwar noch aus, es ist aber stündlich mit ihr zu rechnen......
Deshalb interessiert mich, wie so eine Rückabwicklung aussehen könnte, ob sie vom LG angeordnet wird oder ob es sonstige Lösungsmöglichkeiten gibt...
Wer hatte so was schon mal, evt. auch aus grundbuchrechtlicher Seite
Danke
Wer hatte so was schon mal, evt. auch aus grundbuchrechtlicher Seite
Danke