Hallo
Ich habe einen Fall übernommen und zwar ist die Ehefrau verstorben. Der Ehemann vorverstorben. Es sind mehrere Testamente vorhanden gewesen, in welchem Mitarbeiter der Firma (welche den Eheleuten gehört) zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments als Erben eingesetzt. Dieses Testament wurde durch weitere Testamente aufgehoben. Meine Kollegin hat Pflegschaft gem. § 1913 BGB angeordnet (Wirkungskreis Vertretung in der Nachlassache XY). Es wurde ein Rechtsanwalt als Pfleger bestellt. Dieser hat jetzt einen Bericht vorgelegt, in welchem er die Wirksamkeit der mehreren Testamente geprüft hat und die unbekannten Erben ausfindig gemacht hat. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das neuste Testament wirksam ist, in welchem es 1 Alleinerben gibt, welcher bekannt ist. Die unbekannten Erben haben eine Frist gesetzt bekommen, sich zu äußern und sich zum Erbscheinsverfahren zu melden. Es kam keine Reaktion. Mit dem Schlussbericht hat der Pfleger seine Bestallung zurückgegeben und beantragt folgendes:
"Da ich alle in Frage kommenden Mitarbeiter, soweit deren Adressen verfügbar waren, angeschrieben habe und die von mir gesetzte Frist bis 09.11.2012 bezüglich der vorzubringenden Einwendungen ohne das Vorbringen jedlicher Einwendungen hiergegen von allen Mitarbeitern verstrichen ist, beantrage ich hiermit meine Bestellung als Pfleger für unbekannte Beteiligte gem. § 1913 BGB für o. g. Vorgang aufzuheben."
Welche Punkte muss ich jetzt alles veranlassen?
=> nur die Aufhebung der Pflegschaft, weil die Sache erledigt ist. Gem. 1918 BGB oder was muss ich noch machen?
Dankeschön