Guten Morgen,
schon seit ein paar Wochen fällt mir auf, dass eine größere Kanzlei aus NRW hinsichtlich der Zustellung des PÜs beantragt, diese "durch Vermittlung der Geschäftsstelle an den Drittschuldner und Schuldner durch Aufgabe zur Post" zu veranlassen.
Nach meinem Dafürhalten kann die Geschäftsstelle dieses doch gar nicht veranlassen, oder?!
Auch im Stöber (RN 533 und 534) finde ich diese Art der Zustellungsmöglichkeit nicht.
Hat jemand diesbezüglich ggf. auch schon Erfahrungen gemacht?