Hallo!
Ich habe hier eine recht komplizierte Betreuungssache (kompliziert wegen den beteiligten personen...)
Der Vater ist Betreuer für persönliche Angelegenheiten. Für die Vermögenssorge ist derzeit ein Steuerberater als Betreuer bestellt.
Jetzt soll ein Erbauseinandersetzungsvertrag genehmigt werden.
Da der Betroffene natürlich gemäß § 275 FamFG verfahrensfähig ist, muss ich ihm ja auch sämtliche Unterlagen in dem Verfahren zuschicken.
Der Vater schreibt mir jetzt immer ganz empört, was das denn soll, sein Sohn (der in einem Heim für Behinderte lebt) kann mit den ganzen Unterlagen sowieso nicht anfangen, es überfordert ihn auch vom Inhalt her und sowieso kann es ja wohl nicht sein, dass das Pflegepersonal dort die ganze Post öffnet und erfährt, was in dem Betreuungsverfahren alles abläuft und vorallem was es mit der Erbschaft auf sich hat...
Ich habe ihm dann mitgeteilt, dass sein Sohn auch unabhängig von seiner Geschäftsfährigkeit in diesem Verfahren Verfahrensfähig ist und ich da keinen Spielraum habe.
Er besteht aber darauf, dass man eine andere Lösung findet...
Wie seht ihr das?
Ich habe doch gar keine andere Wahl, als dem Betroffenen sämtlichen Schriftverkehr und Beschlüsse etc. an seine Adresse zu schicken, oder?
Er ist für mich verfahrensfähig Punkt. Auf die Frage, ob er versteht, was da drin steht oder nicht, kommt es für mich nicht an. Und dass das Pflegepersonal die Briefe liest, da kann ich ja auch nix für...
Hättet ihr einen Vorschlag, wie ich das händeln soll?