Das stimmt natürlich auch wieder.
Ich hab jetzt auch schon in mehreren Fundstellen was zu §§ 675, 670 BGB gelesen. Aber immer nur, dass die Pauschale eher nicht über diese Vorschriften verlangt werden kann, und nicht warum. Also immer ohne Begründung. Und ich würde meinen Nichtabhilfebeschluss eben gern vollständig begründen und auf alle möglichen Varianten eingehen.