LG Hechingen, Beschluss vom 9.9.2013, 3 T 76/13, Rpfleger 2014, 38: Im Verfahren der Teilungsversteigerung erfasst die Beschlagnahme nicht den Erstattungsanspruch aus einer Feuer- und Elementarversicherung. Insoweit ist ein solcher Anspruch auch ohne Einfluss auf den Verkehrswert.
Siehe dazu auch folgenden LINK.