Hallo,
ich hätt da mal eine etwas andere Frage. Zum Sachverhalt:
Am 19.05.2014 ging ein Antrag auf nachträgliche Beratungshilfe ein mit Vergütungsantrag. Der Antrag war noch auf dem alten Formular, am 04.12.2013 durch den Antragsteller unterschrieben. Tätigkeitsnachweis der Kanzlei ein Schreiben an LRA vom 04.12.2013. Alle Voraussetzungen haben vorgelegen, also hab ich Beratungshilfe nachträglich bewilligt und 121,38 € festgesetzt.
Gestern ging ein Antrag des selben Antragstellers ein auf nachträgliche BerH mit VergAntrag. Unterschrieben vom Antragsteller 01.07.2014. Tätigkeitsnachweis des RA ein Schreiben an das LRA vom 02.07.2014.
Aber es ist identisch, also jeder Buchstabe gleicht dem anderen, das Selbe Schreiben wie vom 04.12.2013, nur eben neu datiert.
Mir ist klar, dass ich wegen ein und derselben Angelegenheit keine zweite BerH gewähren werde. Worum es mir eigentlich geht, ist, ob dass nicht schon versuchter Betrug ist ?????
Davon mal abgesehen, dass ich jeden zweiten Antrag dieser Kanzlei zwischenverfüge bzw. gleich zurückweise. Aber ich denke, jetzt wollen Sie mich verarschen.
Was könnte ich denn im vorliegenden Fall tun ??