BGH zu Schadensersatzansprüchen bei überlasteten Behörden

  • Tach Rainer - ich finde Deine Bemerkung völlig daneben. Warum? - Weil ich selbst schon einmal abgesoffen war. Die Überlastungsanzeige wurde 20 Monate (!!!!!) nicht berücksichtigt. Es interessierte die Verwaltung schlicht weg einen Dreck. Du hast ja offenbar keine Ahnung, wie belastend so etwas sein kann. Denn, DU stehst an der Front und nicht die Verwaltung. Das ganze blöde Gelulle von Antragstellern bekommst DU knüppeldick ab und nicht Dein AG-Chef! Versetz Dich mal in eine solche Lage und halte nicht flapsig Schelte über den Kollegen. (Die Entscheidung finde ich übrigens super. - Wenn die Staatskasse haftet, dann tut sich vielleicht endlich mal was - hoffentlich passiert dasselbe bei "Flowtex".)

    Gruß



    Welche Bemerkung meinst Du denn?

  • Wie schon vorher gesagt, Vormerkungen waren immer mit an erster Stelle. Und wenn ich mal einen Tag nur Vormerkungen eintrage, dann sollte der ganze Mist doch schon mal abgearbeitet sein. Ich bleibe bei meiner Meinung, dass eine Eintragungszeit von einem Jahr und acht Monaten für eine Vormerkung nicht tragbar sind.

  • Eines versteh ich nicht: Kann ja sein, dass der Kollege keine Überlastungsanzeige gemacht hat (Wer macht das schon gern. Wird einem von oben ja immer verdeutlicht, dass man von den Zahlen her ein ganz normales Referat hat.) Kann also sein, dass der Vorgesetzte die Aktenlage des Kollegen nicht mitbekommen hat. Aber wieso hat die andere Seite hier keine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht oder zumindest mal über den Behördenleiter an die Erledigung erinnert. Dann wäre man doch mit Nachdruck tätig geworden. Oder war das der Fall und die ham trotzdem nix gemacht?:gruebel:

  • Solcher Gleichgültigkeit der Verwaltung ließe sich nur dadurch begegnen, indem man die persönliche Haftung für derlei Versäumnisse einführt. Was glaubt ihr, wie der Direktor eines Amtsgerichts nach Verstärkung springen würde, wenn er damit rechnen müsste, bei erstatteten Überlastungsanzeigen im Falle einer Haftung selbst monetär den Kopf hinhalten zu müssen?

  • Hab mal von nem Fall gehört, bei dem DAB nicht gegen den Rechtspfleger erhoben wurde, der im Rückstand war, sondern gegen dessen Direktor bzw. Präsidenten mit der Begründung, dass dieser zum reibungslosen Ablauf der Dienstgeschäfte für genügend Personal sorgen müsse.;)

  • dodo: Wenn deine Arbeitsrückstände darauf zurückzuführen sind, weil du wegen der Schulung nicht an deinem Arbeitsplatz sein konntest, frage ich mich schon, warum du keine Überlastungsanzeige machst. Da Problem ist nämlich auch folgendes: Wenn du dies unterlässt - und eine Sache geht schief - wird dir das von der Verwaltung als Dienstpflichtsverletzung angerechnet. Was nämlich viele nicht wissen: Remonstration ist eine Pflicht und kein Recht des Beamten. Im Grunde sollte jeder Kollege, der objektiv überlastet ist, diese Überlastung melden.
    Aber solange sich keiner muckst, wird sich nicht aber auch gar nichts ändern. Die Stärke der Verwaltung ist immer die Schwäche der Untergebenen, sich zu solidarisieren.

  • @ Ulf:

    Ist mir schon klar, dass die Sache etwas aufwendiger ist, aber deswegen kann ich den Mist nicht ewig liegenlassen.



    Ohne genaue Kenntnis der Umstände, warum es zu einer solch langen "Liegezeit" gekommen ist, sollte man mit Pauschaläußerungen wie dieser vorsichtig sein.
    Das riecht nach Vorverurteilung.
    Der arme Kerl/in kann vielleicht gar nix dafür ?!
    Vielleicht trotz Überlastungsanzeige, Krankheit und beginnender Psychose .....oder weiß der :teufel: sonst noch ....

  • Wieder ein Beispiel dafür, wie Fürsorgepflicht und Kümmern ums eigene Personal mit Füßen getreten werden, so der Kollege wirklich hängen gelassen wurde.

    Ich kann nur jedem raten, sich auf keine Gespräche einzulassen und durch die Bank alles schriftlich zu machen, denn wie oft wird einem das Wort im Munde umgedreht, dementiert, gelogen (bin ich missverstanden worden, habe ich nicht so gesagt etc.). Mittlerweile sollte angesichts der heutigen Situation jedem klar sein, dass man sich in jedem Fall absichern muss. Nur muss man auch den Mut haben, sich zu wehren und das Maul mal aufzumachen!

  • http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…nked=pm&Blank=1

    Ja, hier liegt offenbar nicht ein Versagen des einzelnen überlasteten oder überforderten Beamten vor, sondern ein Versagen des Systems. Der BGH hat ja klar festgestellt, dass vom AG bis hinauf bis zum Justizministerium für eine Abhilfe hätte gesorgt werden müssen.
    Wenn wie in anderen Beiträgen geschildert, Rückstände für 6 Monate und länger vorliegen, dann sollte wohl das gesamte Grundbuchamt gemeinsam an einem Strang ziehen und gemeinsam eine Überlastungsanzeige auf dem Dienstweg an das Ministerium schicken.
    Es kann doch nicht sein, dass der einzelne Rechtspfleger alleine kämpft, seine Diensthaftpflichtversicherungen erhöht und so schnell wie möglich
    die Rückstände wegzuklotzen versucht und dann einen Bock nach dem anderen schießt, nur weil trotz höchster Arbeitslosigkeit keine neuen Leute eingestellt werden. Aber erst muß was passieren, bis endlich eine Reaktion erfolgt. Die BGH-Entscheidung ist eine Ohrfeige für die verfehlte Personalpolitik (= Sparpolitik) da oben an der Waterkant und anderwo.
    Statt Schadensersatz zu zahlen hätte man lieber genügend junge Fachjuristen (= Grundbuchrechtspfleger) ausbilden sollen.

    Zur Haftung des Rechtspflegers: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…1&pos=4&anz=122

  • Wie aus dem Beitrag von Alphonzo (Ohrfeige für ....)

    ersichtlich, hat der Rechtspfleger auf seine Überlastung hingewiesen.

    Die Beiträge sollten vielleicht zusammengeführt werden.

    Edit: Ich habe die Themen mal zusammengeführt
    Mel
    +


    Mehrfach auf Überlastung hingewiesen

    Da die Käufer erst nach dem Eintrag zur Zahlung der Immobilie verpflichtet waren, musste sogar die Bauträgerfirma in der Zwischenzeit Insolvenz anmelden. Obwohl der Rechtspfleger im zuständigen Amtsgericht mehrfach auf seine Überlastung hingewiesen hatte, wurde keine Abhilfe geschaffen.

  • 1. Ich finde das Urteil auch o.K., ob und inwieweit sich die Zustände bessern werden? Keine Ahnung, der Staat haftet und nicht die Politiker, die dies zu entscheiden haben, denen wird´s also egal sein.

    2. Ich gehöre nicht der Geschäftsleitung oder der sonstigen Justizverwaltung an aber es nervt, dass immer die Verwaltung die Vorwürfe abbekommt. Die Sparpolitik wird woanders und viiiieeeeel weiter oben gemacht.

    3. Um es etwas überspitzt zu formulieren: Wenn einige Kollegen, die mit ihrer Arbeit gut zurecht kommen, sich aber aus Prinzip notorisch überlastet fühlen, ein bisschen weniger Jammern würden, dann könnte man auf die tatsächlichen Probleme mancher Kollegen/Gerichte besser eingehen.

    Und noch ein klitzekleiner Exkurs:
    Was mich in diesem Zusammenhang tierisch nervt, ist das Überall das Grundbuchamt als Behörde bezeichnet wird, anscheinend auch vom BGH? Das Grundbuchamt ist (und bleibt auch hoffentlich) Gericht (3. Gewalt) und keine Verwaltung (2. Gewalt)!!!

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Tommy: Du hast zwar recht, dass es Kollegen gibt, die immer stöhnen, aber es scheint auch immer mehr in Mode zu kommen, den Leuten Pensen aufzudrücken, die einfach - selbst wenn man Anträge nur noch überfliegt um die dicksten Fehler zu sehen - nicht mehr zu schaffen sind. Und das wird im Grunde immer so weitergehen, solange lieber Überstunden geschoben werden, anstatt auf diese Unzumutbarkeit hinzuweisen. Aber zum Einen gehört dazu Zivilcourage, zum anderen wäre, wie ich schon in #27 bemerkt habe eine gewisse Solidaritat ganz hilfreich. Steht man allein da, wird man im Zweifel sogar noch als unfähig hingestellt. So in der Art:" Ich verstehe sie nicht, die Pensen der anderen sind doch genauso groß, da beschwert sich doch auch keiner"!

  • 2. Ich gehöre nicht der Geschäftsleitung oder der sonstigen Justizverwaltung an aber es nervt, dass immer die Verwaltung die Vorwürfe abbekommt. Die Sparpolitik wird woanders und viiiieeeeel weiter oben gemacht.


    Das kann ich nicht so ganz teilen. Wenn die Verwaltung vor Ort 18 Monate derartige Zustände hinnimmt ohne etwas zu unternehmen, wird sie zu recht gescholten.
    Sicherlich kann die Verwaltung nichts für die Sparzwänge, hat sich aber gegenüber den ihr vorgesetzten Behörden stark zu machen, wenn solche Situationen wie hier entstehen. Das ist natürlich unbequem und schadet dem eigenen Image. Daher lieber die Maxime Augen zu und durch oder gegebenfalls noch schönreden.
    Und Amun: Solidarität wäre in jedem Falle sehr hilfreich.

  • Wie pflegt meine Frau zu sagen:

    ****Zitat Anfang
    Solange du in Foren schreiben kannst, bist du nicht überlastet.

    Das gilt meiner Meinung nach auch für Rechtspfleger (...), die während der Arbeitszeit ihre literarischen Werke veröffentlichen, oder?? Zitat Ende****

    Wobei ich jetzt natürlich nicht sagen will, dass der betroffene Rechtspfleger den Kram nur deshalb nicht bearbeitet hat, weil er tagsüber im Internet unterwegs war...


    Bitte nicht schimpfen: ich habe lediglich zitiert. Meine Meinung ist selbstverständliche eine ganz andere ;):cool:

  • 2. Ich gehöre nicht der Geschäftsleitung oder der sonstigen Justizverwaltung an aber es nervt, dass immer die Verwaltung die Vorwürfe abbekommt. Die Sparpolitik wird woanders und viiiieeeeel weiter oben gemacht.


    Das kann ich nicht so ganz teilen. Wenn die Verwaltung vor Ort 18 Monate derartige Zustände hinnimmt ohne etwas zu unternehmen, wird sie zu recht gescholten.
    Sicherlich kann die Verwaltung nichts für die Sparzwänge, hat sich aber gegenüber den ihr vorgesetzten Behörden stark zu machen, wenn solche Situationen wie hier entstehen. Das ist natürlich unbequem und schadet dem eigenen Image. Daher lieber die Maxime Augen zu und durch oder gegebenfalls noch schönreden.
    Und Amun: Solidarität wäre in jedem Falle sehr hilfreich.

    Nun ja, jeder hat ja so seine inividuelle Perspektive.

    Da ich an zwei relativ kleinen Gerichten bin, bekomme ich das untere Verwaltungshandeln live und ungefiltert mit. Meine Erfahrungen sind hier eher die, dass von Seiten der Geschäftsleitung alles getan wird, um Personal zu halten und zu bekommen.
    Das Problem liegt vielmehr darin, dass unsere Justizministerien nicht mehr selbständig sind, sondern nur noch Unterressorts der jeweiligen Finanzministerien.

    Vielleicht liegt es ja an meiner beschränkten Perspektive oder daran, dass meine Verwaltungsleiterinnen auch noch zur Hälfte das Recht pflegen, aber Solidarität und Loyalität sind auch keine Einbahnstrassen.

    Außerdem ging es mir mit der Aussage nicht um diese konkrete Situation hinter der Entscheidung des BGH, sondern eher um meinen allgemeinen Eindruck, also quasi um die Gesamtsituation :cool:.


    @Plotzenhotz:
    Das ist Ehefrauenlogik und kann daher überhaupt gar nicht und unter keinen Umständen stimmen :teufel:.

    PS:
    bü40, was ich schon länger mal fragen wollte: kann es sein, dass wir uns im Rahmen des Begleitlehrgangs in unserer Landeshauptstadt ein paarmal gegenüber saßen??

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Warum noch länger um den heißen Brei herumreden?

    Im Zweifel ist man als Rechtspfleger verraten und verkauft. "Du" bist in der öffentlichen Meinung der Verursacher des Schadens und das wird ewig an "Dir" hängen bleiben. Und die wahren Verantwortlichen suhlen sich in den Vorteilen ihrer unverdienten höheren (und höchsten) Besoldungsstufen.

  • @juris2112: Wen meinst du jetzt mit "öffentlicher Meinung" ? Den/Die Antragsteller? Bin schon ein wenig müde, deshalb die "blöde" Frage.

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