Darf Testamtentsvollstrecker von Teilungsanordnung abweichen?

  • Hallo zusammen,

    ich habe heute meinen unsicheren Tag und möchte daher in die Runde fragen, wie ihr das Folgende handhabt:

    TV (ordnungsgem. nachgewiesen) hat als Aufgabe lt. öff. Testament die Auseinandersetzung des Nachlasses. Konkret soll mein betroffenes Grundstück die Erbin X erhalten.

    Der TV veräußert das Grundstück an Dritte, also nicht an Erben und insbesondere nicht an X. Die Erben wirken bei der Beurkundung nicht mit.

    Der HRP (Rn. 3428) und einige andere Fundstellen meinen hierzu, dass er das dürfen solle und sich lediglich eventuellen Schadenersatzansprüchen der Erben aussetzt. Getroffene Verfügungen seien gleichwohl wirksam. Teilweise findet sich jedoch die Auffassung, dass der TV nach § 2208 I BGB beschränkt ist, wenn die die Teilungsanordnung nicht umsetzt. Entsprechend müssten die Erben mitwirken.

    Wie handhabt ihr das? Würdet ihr die Mitwirkung der Erben für notwendig erachten?

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