Hallo, ich brauche mal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt
handschriftliches Testament aus 2013, beide Ehegatten erst sich eingesetzt, dann nach dem 2. folgendes: (beide Testatoren sind tot)
Erben werden Kinder A, B & C (ohne Anteile)
A bekommt Wohnung 1, B & C Wohnung 2 zu gleichen Teilen (Einzelwerte nicht bekannt, ges. Wert 194400€)
Auf Wohung 1 ist aber der D (Sohn der B) als Nacherbe bestimmt
Über alles andere können die Kinder nach eigener Einigkeit entscheiden
A, B & C haben jetzt einen Erbschein ohne Quoten auf sie drei ohne Erwähnung der Nacherbschaft beantragt.
Ich habe nun Vermögenswerte angefordert. Außer dem Haus (194.400,00€) ist der Restwert 54.693,00€.
Meines Wissens nach ist Nacherbschaft auf einzelne Gegenstände unwirksam, da aber der D ja nicht das Kind der A ist, war der Wille ja da, die Wohnung für einen anderen Stamm zu sichern.
Um allen Input bin ich dankbar