Ausschluss des Eigentümers

  • Hallo an Alle,

    folgender Sachverhalt: I ist eingetragene Eigentümerin und bereits verstorben. Sie wurde beerbt von F, der ebenfalls bereits verstorben ist. Erben des F sind W, J und U. In einem Erbauseinandersetzungsvertrag haben die drei Erben das Grundstück an J allein übertragen. J ist ebenfalls bereits verstorben und M ist Alleinerbe. M beantragt nun auch das Aufgebot.

    Problem: Im Erbauseinandersetzungsvertrag gab es eine Klausel, dass das Grundstück dem J nur allein übertragen wurde, soweit W und U keine Einwende erheben. Nun sind W und U bereits verstorben und können dahingehend keine e.V. mehr abgeben, dass sie keine Einwände erhoben haben. M ist der Meinung, das wäre den Beteiligten bei Abschluss des Vertrages nicht bewusst gewesen und sie wollten J das Grundstück übertragen und haben sich nicht dagegen ausgesprochen. Es könnten also nur noch die Erben nach W und U eine solche Erklärung abgeben. Probleme bezüglich des Eigenbesitzes von M gibt es nur dahingehend, falls W und U damals Einwende erhoben haben. M versichert glaubhaft, dass es niemandem bewusst war, dass es diese Klausel im Vertrag gibt. Das würde mir dann so ausreichend. Etwas Bauchschmerzen macht mir nur, dass mir die Erben nach W und U bekannt sind und ich bzw. der Antragsteller sie ja auch grundsätzlich fragen könnte.

    Würdet ihr nun die bekannten Erben wenigstens am Aufgebotsverfahren beteiligen, denen also den Aufgebotsbeschluss zur Kenntnis übersenden? Diese wissen womöglich nichts von dem Antrag auf Ausschluss des Eigentümers.


    Die andere Frage wäre, wonach ihr die Kosten bei diesem Verfahren berechnet. Beim Aufgebot eines Grundpfandrechtsbriefes wird es ja anhand des eingetragenene Wertes berechnet und bei Nachlassgläubigern sind es 15% der Nachlassverbindlichkeiten.


    Vielen Dank im Voraus und ich hoffe der SV war soweit verständlich.

  • M als nicht am Vertrag beteiligte Person kann versichern, was den Vertragsparteien bewußt war und was nicht? Wie praktisch, daß die Toten diesem Vortrag nicht mehr widersprechen können.

    Was könnte mich dazu bringen, bekannte Erben und damit (mögliche) Eigentümer nicht zu beteiligen, wenn ich genau sie ausschließen soll?

    (Warum wird nicht einfach der damalige Vertrag vollzogen?)

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!