Genehmigung von Fondsbeteiligungen

  • Mir liegt ein Antrag auf Genehmigung der Beteiligung Minderjähriger an Trustfonds, Leasefonds und Logisfonds vor, die von Rothmann & Cie vertrieben werden.:confused:
    Hat jemand Erfahrung mit der Genehmigung solcher Fonds?

  • Es gibt bestimmte Fonds, die als mündelsicher bereits durch gerichtliche Entscheidung bestimmt sind:

    http://www.bvi.de/de/basiswissen…heit/index.htmlhttp://www.bvi.de/de/basiswissen/ anlegen_mit_fonds/muendelsicherheit/

    Sollte deiner nicht dabeistehen, lass dir am Besten eine konkrete Beschreibung des Fonds schicken und entscheide selbst. Wichtig ist, dass keine spekulativen Inhalte vorliegen ( unsichere Aktien, Reduzierung auf wenige Wertpapiere, etc. ) oder dass evtl. Verluste durch andere Anlagen ausgeglichen werden können.

    Trustfonds sind Konzernbeteiligungen, oder? Den Rest kenn ich nicht, klingt aber spannend...

    Die Kunst des Lebens besteht mehr im Ringen als im Tanzen. ( Marc Aurel )

  • Hallo Petra,

    Du solltest hier mal mehr zu den Rahmenbedingungen sagen.

    Die erste Frage, die sich hier stellt, ist doch: Muss das denn überhaupt genehmigt werden? Die Geldanlage als solches können Eltern für ihre Kinder doch ohne Genehmigung vornehmen. Dann stellt sich die Frage: Woher kommt das Geld, das in den Fonds eingezahlt werden soll? Ist das ein Geschenk der Eltern, hätte ich keine Probleme mit der Genehmigung.

    @ Markus

    Zitat

    Es gibt bestimmte Fonds, die als mündelsicher bereits durch gerichtliche Entscheidung bestimmt sind:


    Mit solchen Listen wäre ich verdammt vorsichtig. Ich habe schon die Erfahrung gemacht, dass Geldanlagen in einer Liste als mündelsicher galten (AG Pusemuckel von irgendwann). Tatsächlich aber wurde die Genehmigung versagt. Hier wird seitens der Banken viel behauptet, was nachher nicht stimmt. Auch interessiert mich die Entscheidung eines anderen AG in aller Regel nicht. Wenn ich mich auf Entscheidungen stütze, dann muss es sich mindestens um LG Entscheidungen handeln. Und selbst da schaue ich gerne zweimal hin, da doch einige der Beschwerdegericht keine so rechte Lust haben und nach dem Motto beschließen: Kriegt der Antragsteller was er will, muss ich keine Begründung schreiben und habe keine Arbeit. Zur Ehrenrettung der Beschwerdegerichte: Das trifft allerdings nur auf wenige zu.

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