Übertragung der Nachlasssachen auf Notar!!



  • Die Auflösung der Nachlassgerichte und Übertragung der Nachlassachen auf NOtare ist lt. einer Mitteilung des BDR vom 24.11.06 angeblich vom Tisch.




    Haben mir meine Nachlasskollegen aus so gesagt;) ob es sich bestätigt:gruebel:

  • -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Wir sind von unserer Kammer im Juni 2005 per E-Mail zu dieser Problematik befragt worden. Der Fragebogen hatte 21 Seiten. Einige Monate später kam eine weitere E-Mail, wo unter der Rubrik Unterhaltung mitgeteilt wurde, dass offensichtlich eine Diskriminierung des Anwaltsnotariats besteht. Die Notare sollen sich aber schon einmal darauf einstellen, dass zukünftig das Anwalts-Notariat von den Räumlichkeiten her so zu gestalten ist, dass geeignete Räume ausschließlich für das Notariat vorzuhalten sind (eigenes Wartezimner, gesicherte Räume für die Verwahrung von Todes wegen, getrennte Räume für die Entgegennahme von Erbscheinsanträgen und die Erteilung von Erscheinen usw. ) bla bla.

    Für uns würde das bedeuten, dass wir entweder eine weitere Etage im Haus anmieten und wenn das nicht möglich ist, umziehen müßten.

    Im Ergebnis wäre das ein Kostenaufwand, der zunächst einmal geschultert werden müßte.

    Wir sind nicht scharf darauf. Zumal Nachlassrichter und -rechtspfleger/innen den Job allemale besser beherrschen als Notare.

    Im übrigen sind wir nicht teuer, wir dürfen nur das nehmen, was die KostO vorschreibt.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • 2. VRB-aktuell: "Erfolg für die Rechtspfleger: Die Übertragung von Nachlasssachen auf Notare ist vom Tisch!"

    Die von der Bayerischen Staatsministerin der Justiz und derzeitigen Vorsitzenden der Justizministerkonferenz Dr. Beate Merck mit Nachdruck betriebenen Anstrengungen für die Übertragung der Nachlasssachen auf die Notare sind bei den Rechtspolitikern im Deutschen Bundestag und im Bundesministerium der Justiz auf Ablehnung gestoßen.
    Der BDR, VRB und VdR haben sich in allen politischen Gesprächen (vgl. RI 06-12/2006) immer wieder gegen diesen Teil der "Großen Justizreform" ausgesprochen. "Es gibt einfach keine Gründe, die gewohnte Qualität der Nachlassgerichte aufzugeben und dem Bürger die nachlassrechtlichen Entscheidungen nicht mehr gerichtlich anzubieten", so die einheitliche Meinung der Rechtspfleger-Verbände. Auch in der europäischen Rechtsentwicklung wird sich der BDR mit dem Berufsbild des deutschen Rechtspflegers wieder stärker einbinden.
    http://www.vrb.de/aktuell/VRBAktuell2006_6.pdf

  • der link gehört wohl zum internen Netzwerk der NRW-Verwaltung, geht nur mit Anmeldung.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • @naja:

    Bitte stell doch das Pdf-Dokument ins Netz oder berichte, was darin steht...

    Danke!

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Ich war bislang nämlich auch der Meinung, das sei "vom Tisch"



    ... aber offenbar noch nicht im Mülleimer!

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  • Der Erlass ist - auch als pdf.-Datei - zu groß, um ihn hier als Anhang zu veröffentlichen. Ich werde mal sehen, ob ich den Gesetzentwurf auf die Seite des BDR-NRW bringen kann. Den Link werde ich dann hier einstellen.

    Grüße aus dem Rheinischen
     Bee
    ________________________________________________
    Jedes Wort ist falsch und wahr, das ist das Wesen des Wortes.
    Max Frisch

  • Gesetzentwurf ? :confused: :mad:



    :eek: :eek: :eek: :eek: :eek: :eek: :eek: :eek:

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  • Gesetzentwurf ? :confused: :mad:



    Es ist ein " Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit"

    Es soll durch die Änderung des GG die verfassungsmäßige Grundlage für eine Aufgabenübertragung geschaffen werden, indem ein neuer Art. 98a GG eingefügt wird.

    "Art. 98a GG
    Aufgaben der Gerichte können durch Gesetz auf Notare übertragen werden. Art. 92 bleibt unberührt."

    Die Datei umfasst 67 Seiten und ist daher zum Einstellen zu groß. Beim googeln habe ich leider auch keinen anderen Link gefunden. Zu Art. 98a GG wird insoweit nur die Änderung zur Übertragung auf die GVZ ausgeworfen. Evtl. schafft Bee es ja einen Link einzustellen.
    Ich habe die Begründung noch nicht gelesen, aber letztendlich geht es sicherlich nur um die Auslagerung von Tätigkeiten, um weiter Personal zu sparen. "Nachhaltige Entlastung der Gerichte"

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

    Spendenaufruf

  • Heute schaff ich es auf keinen Fall mehr, das Dokument einzustellen. Bin vorhin mit GrundaktenBERGEN zugeschmissen worden :mad: . Wird erst am WE klappen. Ich kann aber gern - nach entsprechender PN - den Entwurf per Mail verschicken.

    Grüße aus dem Rheinischen
     Bee
    ________________________________________________
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    Max Frisch

  • Zitat aus der Begründung des Gesetzesentwurfs:

    "Unter den Bereichen, die für eine Aufgabenübertragung auf Notare in Betracht kommen, nimmt das gesamte Nachlassverfahren einen besonderen Platz ein. Das Nachlassverfahren ist ein Verfahrenskomplex, der unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Notariatsverfassungen in den Ländern insgesamt ohne Qualitätsverlust auf das Notariat übertragen werden könnte. "

    Ohne Worte.......:gruebel:

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