Anlassbeurteilung (Wegfall z. A.)

  • Nur danach, ob noch Akten rumliegen? Das kann´s meiner Meinung nach aber auch nicht sein. Kann ja auch sonst was für Stuß verfügt oder depperte Beschlüsse gemacht haben, bloß damit die Ekelakten wegkommen. So was sollte schon geprüft werden. Und wie, wenn nicht anhand von Akten?



    Anhand von Erinnerungen, Beschwerden, Dienstaufsichtsbeschwerden, Anrufen beim GL usw.......

  • Ja, oder einfach "weglegen" verfügen, wenn noch gar nicht Schluss ist...

    ich glaube ja, dass die, die glauben, dass sie ohne Akten beurteilt werden, einfach nicht mitbekommen, dass der Direktor Akten einsieht. ich hab schon von Gerichten gehört, die einfach mal in die Serviceeinheit spaziert sind und ein paar Akten gezogen haben und die wurden dann beurteilt...
    Ich denke auch, dass es nicht schlimm wird, weil ich mich an keinen "Schrott" erinnern kann, den ich gemacht hab. Wenn ich mal was vergessen hab, hat mich meine liebe Serviceeinheit drauf hingewiesen und bei Unsicherheit hab ich mich rückersichert. Sei es im Forum oder bei Kollegen ;) . Also, ne drei wird wohl drin sein!

  • Ich lach mich schlapp.

    Da darf man die Akten selbst raussuchen, die zur Beurteilung herangezogen werden sollen...

    Wäre früher in der Schule auch toll gewesen:

    Hallo, Herr Lehrer, können Sie bitte die Aufgaben drei, vier, acht und zwölf zur Beurteilung heranziehen.
    Die anderen sind nicht so geeignet...

    Ein Gerichtsvollzieher hat übrigens null Einfluss darauf, welche Akten eingesehen werden.
    Da nimmt man sich einfach einhundert Stück...

    Soviel zur Gleichheit in der Justiz...


    Vielleicht hilft ja auch ein Hinweis auf eine rege Beteiligung im Forum, um ein paar Punkte nach oben zu rutschen ;-))))))))))))))))))))):wechlach::wechlach::wechlach::wechlach::wechlach::wechlach::wechlach:

  • :confused: ??? In der Regel bekommt der Geschäftsleiter doch nichts von Beschwerden, Erinnerungen oder so mit, wenn er die Akten nicht einsieht!? Und so lange man keine DAB bekommt oder jemand wutentbrannt dort anruft ist alles roger?!
    Komisch...

  • :confused: ??? In der Regel bekommt der Geschäftsleiter doch nichts von Beschwerden, Erinnerungen oder so mit, wenn er die Akten nicht einsieht!? Und so lange man keine DAB bekommt oder jemand wutentbrannt dort anruft ist alles roger?!
    Komisch...



    Mein damaliger GL war damals in der gleichen Abteilung wie ich. Wen sollte ich denn damals sonst um Rat fragen???

  • Nur danach, ob noch Akten rumliegen? Das kann´s meiner Meinung nach aber auch nicht sein. Kann ja auch sonst was für Stuß verfügt oder depperte Beschlüsse gemacht haben, bloß damit die Ekelakten wegkommen. So was sollte schon geprüft werden. Und wie, wenn nicht anhand von Akten?



    Anhand von Erinnerungen, Beschwerden, Dienstaufsichtsbeschwerden, Anrufen beim GL usw.......



    Bei den DAB´s und Anrufen an GL stimm ich zu - die sind aber auch doch die große Ausnahmen.
    Erinnerungen und Beschwerden kommen zur Akte, ich helf ab oder gebe sie ans LG weiter, davon kriegt doch der Direktor/Präsident und der Zweitbeurteiler (der sitzt bei uns ja nicht mal hier am Gericht) i.d.R. gar nix mit.

  • Also bei meiner Zwischenbeurteilung, d.h. 6 Monate nach dem Examen, hatte sich die GFin sich ein paar Akten von der Geschäftsstelle geholt (fortlaufende Nummern) und die dann beurteilt.
    Am Ende kam dann eine Beurteilung, die bei jeden Neuen meines Wissens gleich klang!

    Akten selbst aussuchen.! :eek: Noch nie gehört.

  • Kann ja auch sonst was für Stuß verfügt oder depperte Beschlüsse gemacht haben, bloß damit die Ekelakten wegkommen.


    Kann sein, ist aber weder zu bewerten noch zu kommentieren. Rechtspflegerische Beschlußentscheidungen sind im Rahmen der sachlichen Unabhängigkeit verfaßt und dürfen damit nicht beurteilungstechnisch ausgewertet werden. Ob die Beschlüsse sachlich richtig oder falsch sind, hat der Vorgesetzte nicht zu beurteilen.

  • Kann ja auch sonst was für Stuß verfügt oder depperte Beschlüsse gemacht haben, bloß damit die Ekelakten wegkommen.


    Kann sein, ist aber weder zu bewerten noch zu kommentieren. Rechtspflegerische Beschlußentscheidungen sind im Rahmen der sachlichen Unabhängigkeit verfaßt und dürfen damit nicht beurteilungstechnisch ausgewertet werden. Ob die Beschlüsse sachlich richtig oder falsch sind, hat der Vorgesetzte nicht zu beurteilen.



    Echt? Nun, dann hab ich heute wieder mal was dazugelernt :) .
    Aber wissen das auch die Beurteiler? Und die nächste Frage ist doch: wie sollen die Beurteiler sonst die Beurteilungskriterien abarbeiten, wenn sie sich nicht daran orientieren dürfen?

  • Tja, das ist so ne Sache... ich hab trotz allem das Gefühl, dass die Beschlüsse usw. beurteilt werden. Hab ich teils schon erlebt.

  • Tja, das ist so ne Sache... ich hab trotz allem das Gefühl, dass die Beschlüsse usw. beurteilt werden. Hab ich teils schon erlebt.


    Ich hatte mal eine Beurteilung, in der stand, wie gut meine Entscheidungen seien, da dagegen nahezu nie Rechtsmittel eingelegt würden.:wechlach:
    Da macht man natürlich nichts gegen, unzulässig dürfte die Bemerkung gleichwohl sein.

  • Ach Plotzenhotz, wir wissen doch, dass die Gerichtsvollzieher IMMER am schlimmsten dran sind und gebeutelt werden.

    Woher weißt Du das?

    Durch Deine lange Diensterfahrung?? ;);):gruebel:

    Im übrigen hätte es, wenn es denn wirklich so wäre, nichts damit zu tun, dass es erstaunlich ist, dass man sich seine Werke selbst heraussuchen kann...

    Wie schon gesagt:

    Herr Lehrer, Herr Lehrer...

  • Kann ich ja nun auch nichts für, oder?
    Dass andere wiederum gar keine Akten zur Beurteilung einreichen müssen ist doch auch Anlass zum Meckern über die Ungerechtigkeit in der Justiz, oder?

    Um zu bemerken, dass Gerichtsvollzieher immer ein wenig Jammern, brauche ich nicht Jahrzehnte an Diensterfahrungen. Ich hab gleich im ersten Jahr nach dem Examen Gerichtsvollzieher prüfen müssen und da war das Gejammer auch schon groß.

    Anmerken möchte ich, dass ich wohl weiß (ohne Ironie!), dass GV viel zu tun haben.

  • Ach ja, so ist das.

    Jammern können sie ALLE.

    Das fängt bei den Wachtmeistern an und reicht über den mittleren Dienst (incl. GV) und den gehobenen Dienst bis zu den Richtern.

    Insofern ist DAS kein spezielles Phänomen der Gerichtsvollzieher.

    Ansonsten wünsche ich natürlich eine passende Beurteilung.
    Wobei es wohl so sein dürfte, dass es Gerechtigkeit ohnehin nicht gibt.

  • ich glaube ja, dass die, die glauben, dass sie ohne Akten beurteilt werden, einfach nicht mitbekommen, dass der Direktor Akten einsieht. ich hab schon von Gerichten gehört, die einfach mal in die Serviceeinheit spaziert sind und ein paar Akten gezogen haben und die wurden dann beurteilt...



    Ich kann mich noch an düstere Beurteilungszeiten erinnern.... mein Dir. hatte die Beurteilungsfrist verpennt und musste dann noch schnell ran und hat sich dann einfach aus meinem Zimmer einen Stapel Akten bringen lassen.
    "Lustigerweise" war es der Stapel mit den absoluten urururalt-Rückständen, die teilweise noch von meinem Vorgänger stammten.
    Ich habe die Akten gesucht wie eine Irre, aber keiner hat mich darüber aufgeklärt, wo die sind.
    2 oder drei Tage später waren sie kommentarloswieder da und das ich anhand dieser Akten beurteilt wurde, habe ich erst erfahren, als ich meine - infolge davon natürlich grottenschlechte - Beurteilung in den Händen hielt.
    Es wurden auch 2x in meinem Büro Akten gezählt, als ich krank war, bzw. geglitten bin. Davon habe ich offiziell auch nie erfahren, sondern nur unter der Hand von den armen Kollegen, die zum Zählen verdonnert worden waren.
    Meine Beurteilungsgegendarstellung hat dann nichts gebracht, ich habe das Gericht gewechselt, wurde dort nochmal - allerdings besser - beurteilt und nach einer Probezeitverlängerung von 6 Monaten hab ich letztes Jahr endlich mein z. A. verloren und die Lebenszeit gekriegt.

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