Abschaffung des verbeamteten Gerichtsvollzieherwesens

  • naja, wir reden doch aber eigentlich konkret nur über die änderung des GVZ - status von verbeamtet zu beliehen, nicht vom umbau des rechtsstaates.

    und zu exakt der beleihungsfrage habe ich hier im bisher 3-seitigen thread noch nicht 1 konkretes und stichhaltiges negativargument gelesen, nur allgemeines wie kaputtsparen, unfähige politiker etc., was so oder so ähnlich hier im forum in allen reformdiskussionen auftaucht.

  • Die Frage ist, wieviel Staat bedarf es, damit es noch gerechtfertigt ist, Selbsthilfe zu verbieten. Wer ist für den Eingriff in die Privatsspäre des Schuldner dienstrechtlich verantwortlich? Soll bei jedem Haftbefehl und Durchsuchungsbeschluss die Polizei zu Hilfe gerufen werden?

    OL unterstellt einen freien Markt bei den GV. Das bedeutet unter anderem, dass sich jeder GV seine Aufträge aussuchen kann. Wer erledigt dann die weniger lukrative Aufräge? Wie finde ich einen GV, der mir eine einstweilige Verfügung schnell zustellt, wenn der sich die Übernahme des Auftrages erst noch überlegen kann?

    Wenn der Markt zu solch idealen Ergebnissen führt, warum hat sich der Gesetzgeber veranlasst gesehen den Verbraucherschutz in das BGB aufzunehmen. Müssten wir demnächst den Schutz von Kleingläubigern gegen die Gerichtsvollzieher in die ZPO aufnehmen?

    Bisher arbeiten GV zum Teil auf Kosten der Staatskasse (PKH, Verwaltungsvollstreckung,...) und erhalten hierfür nur eine geringfügige Entschädigung. Dies ist rechtlich kein Problem, denn der Staat alimentiert die GV. Diese praktisch kostenfreie Leistung wird nur zu Lasten anderer Ausgabepositionen verschoben. Dadurch dass die Gebühren sind auf das zwei- bis dreifache erhöhen, lässt sich zur Zeit die Wirkung gar nicht absehen. Es kann durchaus sein, dass durch erhöhte Ausgaben bei der PKH die staatlichen Kosten für das Gerichtsvollzieherwesen insgesamt steigen.

  • OL unterstellt einen freien Markt bei den GV.



    nein, das ist wohl mißverstanden worden; es geht lediglich um die wandlung des status von beamter zu beliehenem und um die beseitigung der monopolstellung - einen freier markt entsteht dadurch bei weitem noch nicht.

    der vergleich zu den notaren wurde ja bereits zutreffend gezogen, was bedeuten dürfte, dass die beliehenen regional im LG-bezirk nach bedarf und damit nur in begrenzter zahl zugelassen werden. zudem unterliegen beliehene der dienstaufsicht. sicherlich hätten sie -wie die notare auch- amtspflicht, so dass eine ablehnung durch die GVZ nicht in betracht käme.
    es wäre damit nur ein wahlrecht -und damit eine verbesserung- für den gläubiger.

  • Zitat von oL

    der GVZ würde nach dem angedachten modell nicht mehr selbstverständlich jeden auftrag des bezirks bekommen; andererseits müsste er sich auch nicht überfordern lassen. er kann dann selbst durch sein verhalten steuern, ob er viel arbeit für viel geld oder lieber weniger leisten will; ob er einen auftrag nach den zeitlichen vorgaben des gläubigers annehmen will oder nicht.

    sicherlich hätten sie -wie die notare auch- amtspflicht, so dass eine ablehnung durch die GVZ nicht in betracht käme.
    es wäre damit nur ein wahlrecht -und damit eine verbesserung- für den gläubiger.


    :gruebel:

    Weiterhin ist mir nicht klar, wenn die Zulassung auch künftig nach Bedarf erfolgen soll, warum der Bedarf an freiberuflichen GV größer sein soll als bei verbeamteten. Oder meinst Du, dass freiberufliche GV mehr und besser arbeiten als verbeamtete?

  • ich denke der bedarf an GVZ ist/wird nicht größer, er ist bereits in einer gewissen größe vorhanden, aber wird nicht hinreichend befriedigt.

    darum dauern ja vollstreckungen teilweise so lange - die vorhandenen GVZ sind zu wenige. es ist wie überall in der justiz: zu wenig leute, weil kein geld. jede zusätzliche beamtenstelle ist eine grosse sache, weil ein lebenszeitbeamter 40 jahre oder länger beschäftigt und bezahlt sein will.

    setzt man nun aber beliehene ein, kann man ohne weiteres mehr leute als vorher beleihen und einsetzen, weil sie den staat und den steuerzahler nichts groß zusätzlich kosten. das angebot kann also für den bürger verbessert werden während die justiz zugleich eine menge freiwerdendes verbeamtetes personal für seine sonstigen aufgaben erhält. die jetzigen GVZ - das wären dann im prinzip 5000 "neue" arbeitskräfte für die gerichte, ohne auch nur eine einzige neueinstellung tätigen zu müssen!

    und das scheint mir auch allgemein der weg aus der misere der knappen staatskassen und der deshalb unzulänglichen personalausstattung zu sein: wir haben nicht zu wenig beamte, sondern der staat hat zuviele aufgaben (übernommen). darum sollte man dasjenige, was nicht zwingend der staat durch beamte erledigen muss, extern erledigen lassen. für die vorhandenen beamten entstehen dadurch freiwerdende potentiale, die ihnen bzw. den unabdingbar durch sie zu erledigenden kernaufgaben zukommen.

    die (ehem.) GVZ könnten dann m. E. bei gericht höherwertige aufgaben des mD oder sogar rpfl.-aufgaben übernehmen, wie z.B. das kostenwesen, hinterlegungssachen, ggf. sogar die pfübs - die rpfl. könnte durch die entstehenden freiräume dann neue aufgaben von den richtern .... usw.

    die lösung der personellen versorgung in der justiz oder allgemein beim staat ist somit m. E. nicht durch den ohnehin ungehört (weil unbezahlbar) verhallenden ruf nach mehr verbeamteten personal zu finden - es sind vielmehr abgabefähige aufgaben wegzugeben, damit das vorhandene personal sich sodann hinreichend oder jedenfalls deutlich besser den verbleibenden aufgaben widmen kann.

    eigentlich eine einfache und tradierte lösung: statt kaputtsparen lieber gesundschrumpfen.

  • Nach dieser (formal richtigen) Logik muss die Justiz privatisiert werden. Was spricht dagegen, dass Urteile in erster Instanz durch beliehene Spruchkörper ergehen. Richter sind dann als Freiberufler tätig.

    Der Richter würde nach dem angedachten Modell nicht mehr selbstverständlich jeden Auftrag bekommen. Er kann dann selbst durch sein Verhalten steuern, ob er viel Arbeit für viel Geld oder lieber weniger leisten will; ob er einen Auftrag nach den zeitlichen Vorgaben des Klägers annehmen will oder nicht. Der Kunde/Kläger kann sich jedenfalls einen Richter suchen, der den Auftrag möchte und ggf. zeitnah erledigen kann.

    Denn setzt man nun Beliehene ein, kann man ohne weiteres mehr Leute als vorher beleihen und einsetzen, weil sie den Staat und den Steuerzahler nichts groß zusätzlich kosten. Das Angebot kann also für den Bürger verbessert werden, während die Justiz zugleich eine Menge freiwerdendes Personal für seine sonstigen Aufgaben erhält. Die jetzigen Richter - das wären dann im Prinzip 5000 "neue" Arbeitskräfte für die Gerichte, ohne auch nur eine einzige Neueinstellung tätigen zu müssen!

    Und das scheint mir auch allgemein der Weg aus der Misere der knappen Staatskassen und der deshalb unzulänglichen Personalausstattung zu sein: Wir haben nicht zu wenig Richter, sondern der Staat hat zuviele Aufgaben (übernommen). Darum sollte man dasjenige, was nicht zwingend der Staat durch Richter erledigen muss, extern erledigen lassen. Für die vorhandenen Richter entstehen dadurch freiwerdende Potentiale, die ihnen bzw. den unabdingbar durch sie zu erledigenden Kernaufgaben zukommen.

    Die (ehem.) Richter könnten dann m. E. bei Gericht höherwertige Aufgaben der Justizverwaltung oder sogar Aufgaben des Revisionsgerichtes übernehmen, die dortigen Richter könnte durch die entstehenden Freiräume dann neue Aufgaben aus den Ministerien .... usw.

    Die Lösung der personellen Versorgung in der Justiz oder allgemein beim Staat ist somit m. E. nicht durch den ohnehin ungehört (weil unbezahlbar) verhallenden Ruf nach mehr Personal zu finden - es sind vielmehr abgabefähige Aufgaben wegzugeben, damit das vorhandene Personal sich sodann hinreichend oder jedenfalls deutlich besser den verbleibenden Aufgaben widmen kann.

    Eigentlich eine einfache und tradierte Lösung: statt Kaputtsparen lieber Gesundschrumpfen.

  • @Alfred
    auch ich gehe -siehe meine vorigen ausführungen- selbstverständlich davon aus, dass im rechtsstaat kernaufgaben existieren, die unabdingbar vom staat (selbst) und regelmäßig auch durch verbeamtetes personal wahrgenommen werden müssen.

    nur kümmert sich der staat (und auch die justiz) heutzutage einfach um viel zu viel, dies teilweise jedoch unnötiger weise und mit für den bürger nicht unbedingt optimalen ergebnissen. hier muss man wirklich mal kritisch rangehen und fragen: was muss wirklich vom staat gemacht werden, was kann man durch freie kräfte der gesellschaft unter einer gewissen kontrolle selbst erledigen lassen. hat man dann die notwendigkeit der erledigung durch den staat selbst erkannt, ist im nächsten schritt zu fragen, ob man dies unbedingt durch beamte tun muss oder ob nicht angestelltenarbeitsstellen für den freien arbeitsmarkt geschaffen werden können. in der vergangenheit wurde ja -bis auf das reinigungspersonal- zu ziemlich alles verbeamtet, was irgendwelche aufgaben in behörden wahrnimmt, dies jedoch häufig ohne notwendigkeit (vgl. mein beispiel an anderer stelle: der koch beim BGS = beamter des mD).

    speziell zur justiz: nimmt man das grundgesetzliche prinzip des gesetzlichen richters ernst, müsste der richter die dominierende berufsgruppe sein.
    fakt ist aber lt. amtlicher statistik für 2006: von 47.000 beschäftigten nur 8.000 richter. dafür aber 5000 GVZ und 9500 (!) gehobener dienst. die schieflage ist auch hier evident: mehr rechtspfleger als richter.

    auch bei den rpfl. gehört daher m. E. -ich denke hier insbesondere an den bereich FGG, aber justizintern auch an kosten/hinterlegung- einiges abgegeben.

    nur zur klarstellung: meine ausführungen sind in keiner weise als kritik an den GVZ, den rpfl. oder sonstigen beamten zu verstehen - es handelt sich lediglich um die analyse des staatlichen systems, welches von oben gesteuert in den letzten jahrzehnten, was aufgabenerledigung und aufgabenverteilung betrifft, in mißstände abgedriftet ist. der staat kann und darf sich m. E. in einer immer komplexer werdenden gesellschaft einfach nicht alles mögliche zur eigenerledigung aufladen.

  • So einfach kann man es sich aber nicht machen. Schließlich verdient der Staat an den Beamten noch Geld, bzw. es lohnt sich für den Staat nicht anstatt Beamte andere Beschäftigte einzustellen.

    Das Problem liegt daran, dass der Staat für die neuen Beschäftigten Sozialversicherungsbeiträge (RV, KV, Pflege und ALV) zahlen müsste was er bei den Beamten nicht muss (wegen Deines Beispiels mit dem Koch im m.D.). Der Staat müsste aber für die "Alten" die Beihilfe weiter zahlen und die Versorgungsbezüge. Junge Beamte sind weniger krank und erhalten deswegen weniger Beihilfe als die Alten.

    Es wäre also eine enorme Mehrbelastung für den Staat Beschäftigte statt Beamte einzustellen. Und somit baut sich die Schieflage wegen der Kosten immer weiter auf.

    Es werden immer weniger Beamte gefordert weil die Beschäftigten viele der Arbeiten genau so erledigen könnten. Aber der Staat braucht das so um nicht mehr in die Miesen abzurutschen.

    Jährlich finden Erhebungen statt, die diese Rechnung bestätigen und aus Kostengründen gibt es dann wieder mehr Beamte. Streikverbot ist da nur ein (blödes) Argument, das wahren Hintergründe sehen anders aus.

  • @hego:

    Beamte sind als Pensionäre ungleich teurer als Angestellte. Zudem kommt die Rente eines Angestellten aus dem Rentenversicherungstopf, die des Pensionärs aus dem laufenden Haushalt.

    Je mehr die Lebenserwartung ansteigt, um so drastischer wird das Problem.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6


  • nur kümmert sich der staat (und auch die justiz) heutzutage einfach um viel zu viel... hier muss man wirklich mal kritisch rangehen und fragen: was muss wirklich vom staat gemacht werden, was kann man durch freie kräfte der gesellschaft unter einer gewissen kontrolle selbst erledigen lassen.

    Nur über diese Frage kann mit der bisherigen Argumentation nicht diskutiert werden, denn diese setzt eine Antwort bereits voraus. Passe einfach Deine Argumentationkette für eine Abteilung bzw. Gruppe, welche in die Schieflage gelangt ist, an. Sie wird zutreffen, gleich, ob dort Systemadministratoren, NPL-Mananger oder andere eingesetzt werden. Diese vorweggenommene Grundvoraussetzung besteht nicht nur hier und nicht nur von Dir, sondern scheint derzeit allgemein der politischen Entscheidungsfindung zugrunde zu liegen.

    Zitat von oL

    von 47.000 beschäftigten nur 8.000 richter. dafür aber 5000 GVZ und 9500 (!) gehobener dienst. die schieflage ist auch hier evident: mehr rechtspfleger als richter.

    Dass heißt 17 % Richter und 20 % Rechtspfleger inkl. Verwaltung des geh. D. Würde die Verwaltungstätigkeit des geh. D. herausgerechnet werden, dürften sich die Zahlen weiter annähern, denn Dezernenten des höheren Dienstes werden nicht mehr als Richter geführt. Somit kann von fast gleich hohen Quoten am Personal ausgegangen werden.

    Zitat von oL

    auch bei den rpfl. gehört daher ... einiges abgegeben

    Da hast Du Recht, wenn Du mit "auch" meinst, dass alle Aufgaben auf die Notwendigkeit staatlicher Erledigung zu prüfen sind. Dies hat zu geschehen, bevor Fakten geschaffen werden.

  • @hego:

    Beamte sind als Pensionäre ungleich teurer als Angestellte. Zudem kommt die Rente eines Angestellten aus dem Rentenversicherungstopf, die des Pensionärs aus dem laufenden Haushalt.

    Je mehr die Lebenserwartung ansteigt, um so drastischer wird das Problem.


    Das die Pension aus dem laufenden Haushalt bestritten wird, ist aber nicht den Beamten anzulasten, sondern zeigt nur, dass die Regierung nicht in der Lage ist, ordnungsgemäß zu wirtschaften. Verantwortungsbewußt wäre es doch wohl, wenn der Staat entsprechende Rückstellungen vorgenommen hätte. Dies ist aber weder in früheren Zeiten, noch aktuell in ausreichendem Maße geschehen. Im übrigen ist es ein unausrottbares - weil bequemes - Vorurteil, dass Beamte teurer sind, als Angestellte. Im Laufe eines Arbeitslebens nimmt sich das nichts. Unter der Ägide von Innenminister Zimmermann hatte dieser ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches den "teuren" Beamten beweisen sollte. Leider - für ihn - kam ein anderes als das gewünschte Ergebnis heraus und das Gutachten verschwand im "Giftschrank".

  • Fakt ist: Der verbeamtete Obergerichtsvollzieher drückt den Landeshaushalt bis er tot umkippt. Der Angestellte ist von der Rechnung, wenn er in Rente geht. Der wird ab dann von der Deutschen Rentenversicherung bezahlt und der Landesfinanzminister wünscht ihm noch ein langes Leben... Der "Beliehende" dürfte auch mit Rentenalter weg vom Pensionstrog sein.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6


  • Das die Pension aus dem laufenden Haushalt bestritten wird, ist aber nicht den Beamten anzulasten, sondern zeigt nur, dass die Regierung nicht in der Lage ist, ordnungsgemäß zu wirtschaften. Verantwortungsbewußt wäre es doch wohl, wenn der Staat entsprechende Rückstellungen vorgenommen hätte. Dies ist aber weder in früheren Zeiten, noch aktuell in ausreichendem Maße geschehen. Im übrigen ist es ein unausrottbares - weil bequemes - Vorurteil, dass Beamte teurer sind, als Angestellte. Im Laufe eines Arbeitslebens nimmt sich das nichts. Unter der Ägide von Innenminister Zimmermann hatte dieser ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches den "teuren" Beamten beweisen sollte. Leider - für ihn - kam ein anderes als das gewünschte Ergebnis heraus und das Gutachten verschwand im "Giftschrank".



    in einigen Bundesländern teilweise schon, aber dann wurde das Land auf den "vollen Geldtopf" aufmerksam und hat sich wegen Misere in einem anderen Bereich mal kurz daraus bedient. Und auf einmal war der Topf leer.

    Zurückgezahlt wurde natürlich trotz entsprechendem Zusagen nix, wovon auch.
    Und was dabei herausgekommen ist, sieht man ja wohl.

    and the night is full of hunters
    (The Beauty of Gemina - Hunters)

  • @hego:

    Beamte sind als Pensionäre ungleich teurer als Angestellte. Zudem kommt die Rente eines Angestellten aus dem Rentenversicherungstopf, die des Pensionärs aus dem laufenden Haushalt.
    .


    Das ist so nicht richtig. Bei der Berechnung des Bruttos sind seit 1957 8 % für Pensionen eingerechnet, nur hat man aus diesen Geldern keine Rücklagen gebildet.

  • Das ist so nicht richtig. Bei der Berechnung des Bruttos sind seit 1957 8 % für Pensionen eingerechnet, nur hat man aus diesen Geldern keine Rücklagen gebildet.



    Wahrscheinlich sind die 8% in irgendwelchen Diäten-Erhöhungen aufgegangen... :teufel:

  • Und wenn das Beihilfesystem teurer wäre als die gesetzliche Krankenkasse, wär es schon lange abgeschafft worden. Da man aber für die monatlichen Beiträge kein Geld hat, muß ich weiter mit den (hochgrechnet) 18 % Kosten für die Krankenversicherung leben.

  • @hego:

    Beamte sind als Pensionäre ungleich teurer als Angestellte. Zudem kommt die Rente eines Angestellten aus dem Rentenversicherungstopf, die des Pensionärs aus dem laufenden Haushalt.
    .


    Das ist so nicht richtig. Bei der Berechnung des Bruttos sind seit 1957 8 % für Pensionen eingerechnet, nur hat man aus diesen Geldern keine Rücklagen gebildet.

    Also: Es bleibt wie es ist: In der Gegenwart sieht es tatsächlich so aus, dass die jetzt gezahlte Pension den Landeshaushalt belastet und die jetzt gezahlte Rente eben nicht. Rücklagen sind keine vorhanden. Daher kostet ein Landesbeamter dem Bundesland im Alter Geld, ein Angestellter nicht. Und es ist ein erheblicher Unterschied, ob ich jemanden 40 Jahre Arbeitslohn zahle oder 60 Jahre alimentiere. Ganz zu schweigen von Frühpensionären, für die ich aus dem Landeshaushalt zahle, aber noch einen Zweiten einstellen muss, der die Arbeit macht. So denkt ein Landesminister, wenn er bei Reformen Geld sparen will.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • [quote='Erzett','RE: Abschaffung des verbeamteten Gerichtsvollzieherwesens']
    Daher kostet ein Landesbeamter dem Bundesland im Alter Geld, ein Angestellter nicht. .



    Und während der Arbeitszeit ist es genau umgekehrt. Da ist ein Beamter billig, weil weder etwas in die Krankenversicherung eingebracht wird noch Rücklagen für die Pensionen gebildet werden. Dass dieses im Alter zum Bumerang wird, konnte natürlich keiner ahnen. Man merkt, dass derzeit die Pensionslasten immer mehr drücken. Kein Wunder, ging es mit den Pensionen (40 Jahre nach 1945) erst in den 80-er richtig los.




  • Ein schreckliches Thema: man könnte es endlos mit Material befüllen - allein wir sind in Deutschland! D.h. es kann im Bundesrat eingereicht werden, wozu man lustig ist, ändern wird sich in den nächsten Jahren sowieso nicht!!!!! Entscheiden kann es nur der Bundestag und die Politik hat bereist in Aussicht gestellt, dass das nach der gegenwärtigen Parlamentslage nicht passiert.

    Kurz noch ein paar Kommentar zu den durchnummerierten Absätzen:


    Nr. 1 Ursache ist auch unsere Wegwerfgesellschaft. Es lohnt kaum etwas zu pfänden und gebraucht zu versteigern, da kommt nicht viel raus. Außerdem haben sich viele Schuldner angepaßt und wissen, wieviel und was sie haben können. Wer nimmt einen gebrauchten Billigfernseher?? Wer einen Alt-PC ?? Wer eine schmuddelige X-Box?? Viel mehr braucht das notorische Schuldnerherz nicht.

    Nr. 2 Die Hauptaufgabe des GV mit den Pfübsen liegt oft außerhalb der bezahlten Amtstätigkeit. Unzählige Adressaten können nichts mit der Gerichtspost anfangen und fragen beim Gv nach, was nun passieren soll. Der Wachtmeister kann da kaum helfen. Auch passt das Geschäft gut zur Vorpfändung. Bei dieser ist noch ein bisschen mehr zu prüfen (Titel etc)

    Nr. 3 und 5. Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei Privatisierungen keiner spart, weder der Kunde (denn man schätzt, dass sich die Gebühren um das 2,5-3,5-fache erhöhen müssen), noch der Staat (wohin mit den ganzen jetzigen GV???). Im Innendienst braucht die keiner!

    Nr. 4 Diese Tendenz (Schuldnerschutz reduzieren) findet gerade statt. So z.B. bei Räumungen, wo dem Faustrecht aus dem Mittelalter wieder Tür und Tor geöffnet werden (Vermieterpfandrecht in absoluter Eigenverantwortung des Gläubigers, auch im Hinblick auf nichtpfändbare Sachen!!) und weiterhin bei Abschaffung des DB bei Zählerausbau etc. (alles BGH-Entscheidungen)

    Also auch ich muss jetzt aufhören, sonst ...... (gehts mir schlecht)

    Ein letztes noch: (Ein Zitat aus der Ursprungsfundstelle)

    "Deshalb setzen wir auf eine Verstärkung der Leistungsanreize für die Gerichtsvollzieher". Das sei nur im freien Wettbewerb möglich


    So ein Unsinn!!!! Wenn das ein GV liest, dann kriegt er die Finger nicht mehr krumm, um zu posten!!! Leistungsanreize wurden in letzter Zeit bis auf "0" heruntergefahren und zwar ganz gezielt! Wer früher liebend gerne einen 24h-Dienst gemacht hat (wegen der Leistungsanreize), der wurde nun gezielt demotiviert!

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