In meiner Post ist mal wieder ein PKH-Antrag einer Mdtin. Na klar bin ich gesetzliche Vertreterin.Geht schon mal gut los.
Sonstige Versicherungen: 343,00 €
Joo, schon, aber im Jahr, nicht Monat. Also nur noch 28,58 €
Vermögenswerte : keine Antwort
PKW : irgendein Töfftöff, keine Wertangabe
Bank,-Girokonten ö.ä.: wie IMMER keine Angabe.
Begleitschreiben der Mdtin: ich wußte wegen der Immobilie nicht, ob (!) ich die eintragen soll, sonst können Sie das ja nachtragen.
Hintergrund: ideelles Miteigentum am Einfamilienhaus (sprich: halbes Haus), Wert wie wir aus dem Zugewinnstreit wissen mehr als 200.000,00 €; Belastung 140.000,00 €, netto für sie also 30 Tausend Euronen.
OB (in Worten: OB) ich die eintragen soll?Wie kann man denn auf diese Frage kommen? Oder umgekekrt: wieso erwartet der Gesetzgeber ernsthaft, dass die Leutchen in den Formularen alle Angaben wahrheitsgemäß machen- weil, wenn sie Vermögen haben, dann gibt´s die ProzesskostenBEIhilfe (wo immer das Wort herkommt)vielleicht nicht und dann müssten sie ihren Prozess selbst bezahlen.
Das Töfftöff? Nicht ganz so dramatisch..Wert nur ca. 15 Tausend Euronen, bezahlt, kein Kredit. Weiß ich auch nur aus dem Vorgang.
Streiten wir nicht lange um die Verwertbarkeit beider Vermögensgegenstände...ist natürlich wie immer alles unzumutbar...aber Bedürftigkeit sieht wohl anders aus.
Ach ja, meine Geschäftsgebühr (schlappe 1 Tausend Euronen) wurden anstandslos innerhalb von 5 Tagen bezahlt.
Wetten, dass sie auch nach Korrektur des Antrages PKH bekommt?