Rechtspfleger - Jura

  • Ist es wirklich so, dass keine Arbeitszeitverkürzung gewährt wird für das Studium?
    Ich habe schon mehrfach gehört, dass man während des Studiums nicht arbeiten muss und oftmals auch die Studenten, die dennoch sowohl studieren als auch arbeiten, Probleme bekämen und das Studium meist nicht erfolgreich beenden würden aufgrund des hohen Stressfaktors.

  • Alles wir bekamen vor der Prüfung ein Schreiben (ich glaub vom OLG), aus dem sich ergab, dass eine Arbeitszeitverkürzung wegen eines Jura-Studiums nicht gewährt werde. Aber wie das dann tatsächlich im Einzelfall entschieden wird, weiß ich nicht. Ich hab nämlich auch schon von Rpfl gehört, die Teilzeit arbeiten und nebenbei Jura studieren.


    Ich studiere mitlerweile im 5. Semester Jura nebenbei, arbeite aber seit Anfang Vollzeit. War bisher nicht problematisch, aber ein bißchen stressig ;-)!



    Wie machst du das mit den Vorlesungen? Lässt sich das gut mit der Arbeit vereinbaren? Arbeitest du in einer Uni-Stadt?

    Würde mich brennend interessieren, da ich niemanden kenne, der dies macht. Andererseits überleg ich aber momentan selbst, ob ich nicht weiterstudieren soll. Möchte aber zu arbeiten weder aufhören, noch reduzieren. Das es für Jura kein Fernstudium gibt, hab ich leider schon festgestellt.

    „Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß.“ (Georg Simmel)

  • Wir hatten einen bei uns im Jahrgang, der nach dem Rechtspflegestudium noch Jura studiert hat/ wollte. Der hat dann Halbtags gearbeitet und nebenbei studiert. Soweit ich weiß, hat er jetzt das Jura- Studium aufgegeben und arbeitet wieder volltags.

  • Ich arbeite leider nicht in einer Uni-Stadt, aber ich wohne in einer. Wir haben uns extra eine Wohnung in der Nähe der Uni gesucht, damit ich zu Fuß hinlaufen kann, dass geht schon. Mit dem Besuch aller Vorlesungen ist es in der Tat schwierig, aber für die Pflichtveranstaltungen reicht es, wenn Du an die Uni gehst. Es gibt auch Kurse in den ersten Semestern, die zur Vertiefung der Vorlesung Fälle machen und das ist meistens abends. Der Rest ist einfach viel Selbststudium und Disziplin, da man auch manchmal Sonntags in die Bib gehen muss zum lernen.
    Zum Rep muss man sowieso zu arbeiten aufhören, wenn man das Examen einigermaßen gut schaffen will, aber die Scheine und die Zwischenprüfung schafft man auch neben der Arbeit.

  • Ich nehme mal an, dass es vermutlich auch (bundes)landabhängig ist, ob das OLG Arbeitszeitverkürzung gewährt oder nicht.
    Ich kenne einige (mittlerweile) Volljuristen (aus NRW), die zunächst das Rechtspfleger-Studium gemacht haben und danach quasi vollzeit Jura studiert haben, also nicht noch ganz- oder halbtags nebenher gearbeitet haben.

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