Guten Morgen!
Die Zustellung einer Unterhaltsurkunde vom Jugendamt an den Kindsvater in den Niederlanden, wie geht das?
Das JA hat den Titel dem GV zur Zustellung übergeben und dieser schliesst eine Zustellung zur Aufgabe zur Post in diesem Fall aus und nun soll ich tätig werden.
Unterhaltsurkunde nach Niederlande
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Hi Anja -
werden die Urkunden nicht im Parteibetrieb zugestellt ?
Dann guck mal hier:
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=14335 -
@Kummertante
Viele Dank für den Link, habe mir die Anlage mal runtergeladen und gespeichert.
Aber jetzt mal für mich zum mitmeisseln:
Für meinen Fall (vollstreckbare Teilausfertigung eine JA-Urkunde) gilt offenbar Anlage 3.
Wer fertigt diese Anlage 3 aus? Ich jawohl nicht, oder? Ist das die Zuständigkeit des JA? Und wer stellt dann was wie zu? Hilfe! -
Also ich denke mal, dass Teilausfertigungen von der Behörde herzustellen sind, die sie gefertigt haben, ergo: JA.
Bei der Zustellung wird´s dann schon haariger. Wer will denn was zugestellt haben ? Das JA ? Warum machen die das denn dann nicht selbst ? Würde da mal nach der Rechtsgrundlage fragen, warum Du das machen sollst.
Wenn Du tatsächlich tätig werden musst als Gericht läuft die Zustellung über das angehängte Formular.
Empfangsstelle ist
Koninklijke Beroepsorganisatie van GerechtsdeurwaardersWilhelminalaan 3
3743 DB BAARN
NIEDERLANDEPostanschrift:
P.O.Box 12
3740 AA BAARN
NIEDERLANDE
Du musst es übersetzen lassen, es sei denn der Empfänger versteht deutsch. Außerdem musst auf sein Annameverweigerungsrecht hinweisen.
Und dann ab dafür ! -
Habe hier eine Klagezustellung in die Niederlande zu veranlassen. Die PZU gegen Einschreiben/Rückschein ist geplatzt, da die Beklagte die Annahme ohne Angaben von Gründen (auch nicht "nehme ich nicht an, weil nicht in einer Sprache, die ich verstehe") verweigert hat. Der Richter hat mich nun mit der Durchführung der ZU auf diplomatischem Wege beauftragt. Verstehe das jetzt auch so, dass ich einen Gerechtsdeurwaarder losschicken soll.
Da dieser Thread gut 10 Jahre alt ist: Sind die Angaben hier noch aktuell?
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Diplomatisch ist das nicht, aber genau: Du fertigst ein Ersuchen nach der EuZVO und schickst das an den zuständigen GV. Bei der Rechnung musst du beachten, dass mit D max. 60,00 € abgemacht sind.
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Danke!:dankescho
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