Folgende Reallast ist bewilligt:
"Frau A verpflichtet sich gegenüber Frau B für den Fall, dass Frau B ihr eigenes Vermögen für die Kosten ihres Lebensunterhaltes, insbesondere für anfallende Pflegeheimkosten, aufgebraucht hat, die fehlenden Beträge zur Deckung des Pflegesatzes bei einer Pflegeheimunterbrinung nach Abzug der Leistungen der Pflegeversicherung zu zahlen.
Zur Sicherung dieses Rechtes wird die Eintragung einer Reallast zu Gunsten der B bewilligt."
Nun mein Problem: Mal abgesehen davon, dass ich nicht weiß, wie man das Recht "schlagwortartig" bezeichnen kann, bin ich mir unsicher, ob der Inhalt bestimmt genug ist. Vor allem der Umfang der Leistungen ist m.E. nicht absehbar. Die bei Schöner/Stöber (12. Auflage) unter RdNr. 1297b zitierten Entscheidungen des LG Würzburg (MittBayNot 75, 98) und des LG München II (MittBayNot 90, 244) beziehen sich auf eine Reallast als Teil eines Leibgedings. Unter Berücksichtigung der weiter bestellten Rechte könne man so auf den Umfang der Reallast schließen. Bei meinem Fall wird aber nur die Reallast bestellt.
Was meint ihr dazu?
Bestimmtheit einer Reallast
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Das Recht ist m. E. nicht bestimmt, und so, wie es formuliert ist, noch nicht einmal bestimmbar.
Was ist unter dem Passus "ihr eigenes Vermögen" zu verstehen. Wenn überhaupt, hätte hier ein Bezug zum Sozialhilferecht erfolgen müssen, da der Begriff Vermögen an keiner Stelle im BGB (soweit mir bekannt ist) definiert ist. Auch "die Kosten ihres Lebensunterhaltes" sind ein mehr als schwammiger Begriff. Jeder hat einen anderen Lebensstandard, und damit auch einen unterschiedlich hohen Kostenaufwand. Auch der Hinweis auf Pflegeheimkosten geht fehl. Es gibt billige Heime, und es gibt Luxusheime. Was ist hier gewollt?
Alleine diese Aufzählung dürfte schon ausreichen, um das Recht in der Luft zu zerreissen. -
also ich hätte hier gleich mit mehreren begriffen probleme, die ich nicht nur für nicht bestimmt, sondern auch für nicht einmal bestimmbar halte:
was ist "vermögen" ? sparvermögen ? sonstiges bewegliches vermögen ? grundvermögen ?
was ist "lebensunterhalt" ? fällt hierrunter nur das zum leben zwingend erforderliche (also die bloßen kosten des pflegeheimes) oder auch sonstige zusatzausgaben (nebenkosten im altenheim für frisör, fußpflege, kleidung, trinkgelder etc.), und wenn ja welche ?
was sind "fehlende beträge" ? sind vorrangig evtl. unterhaltspflichten (z.B. an kinder) einzufordern ?
im ergebnis würde ich hier eine eintragungfähigkeit verneinen. -
menno, war der manfred schneller als ich !
aber im prinzip haben wir die gleichen ideen gehabt !
deshalb -
Das ging aber schnell! Danke schön!
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bitte schön !
aber mal was anderes: wir kennen uns schon aus Sta, oder ?
hätteste mal bei morvi in immob III besser aufgepasst ! -
STA? Hilf mir auf die Sprünge!
Und konnte man bei Morvi wirklich aufpassen? Das fiel mir so schwer... -
guck mal in deine abschlußzeitung auf das foto mit den drei s.
ich hab keine langen haare und war auch net beim bund -
Mein Hintermann! Na so was! So "sieht" man sich wieder!
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Oder war es schräg hinter mir? Auf alle Fälle neben den langen Haaren...
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Sandy, gleich stellt sich auch noch heraus, daß er im Büro neben Dir sitzt...:)
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ja um gottes willen ! da müßt ich ja von meinem bauerngericht im schönen niederbayern in die große stadt !
da kenn ich ja keinen mehr ! da versteht man meinen dialekt ja net ! da hält man mich ja noch für nen waldler !
nö, nö, nö !!!!!!!!!!!!
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