Asservat

  • Bin noch immer "ganz am Anfang meiner Karriere" und stoße auf ein Problem, welches vielleicht gar kein Problem ist:

    Ein Heranwachsender wurde zur Jugendstrafe von 9 Monaten verurteilt, die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgsetzt. Nun wurde mir die Akte zur Strafvollstreckung vorgelegt und in dem Akt befindet sich als Asservat ein dunkelbrauner Autofahrer-Lederhandschuh.

    Der Richter hat mir die Akte vorlegen lassen mit folgendem Vermerk:

    "Die unter Nr. ... verwahrten und in der Annahmverfügung unter Ziffer 1 bezeichneten Gegenstände sind an den Vollstreckungsrechtspfleger gegen EB hinauszugeben."

    Jetzt ist meine große Frage: Was mache ich mit dem Handschuh? Über Asservatenbereinigung kann ich irgendwie nichts richtiges finden und meine Geschäftsstelle hat auch keine richtige Ahnung davon. Der Richter ist im Urlaub und ich stehe da....:nixweiss:

    Habt ihr eine Ahnung?

  • Hallo!
    Ich habe mich auch immer mit den Asservaten herumgeplagt, bis ich schließlich Kabeltrommeln verwerten musste. Da habe ich das Forum um Hilfe gebeten (guckstDu mal "Verwertung Kabeltrommel pp." im Unterforum Strafrecht) und herausgefunden, dass die Asservate von der Staatsanwaltschaft bearbeitet werden. Vielleicht solltest Du auch dort mal anrufen und dann ggf. mit dem Richter sprechen. Bei uns ist das offenbar auch jahrelang "falsch" gelaufen.

  • Viiiieeeelen Dank, hast mir schon viel weiter geholfen. Jetzt um die Mittagszeit erreiche ich tel. natürlich keinen mehr bei der Staatsanwaltschaft. Da ich gleich Feierabend habe, werde ich das Verfahren einfach an die STA weiterleiten zur weiteren Bearbeitung.

  • Gern. Freue mich, wenn ich auch mal helfen kann :D . Mich hatte der Staatsanwalt seinerzeit gebeten, die Asservate so lange bei der Akte zu belassen, bis die Vollstreckung abgeschlossen war bzw. zumindest bis ich die Hauptakte mitschicken konnte. Häufig ergibt sich ja erst aus der Hauptakte die Behandlung des Asservates (Verzicht auf Herausgabe in der Hauptverhandlung ...). Ich leite daher jetzt immer ganz normal die Vollstreckung ein und dann nachher ab an die StA unter Hinweis auf die Asservate :strecker

  • Mit der Vollstreckungseinleitung läuft das hier so: WEnn der VU Bewährung bekommt, dann legt die Geschäftsstelle automatisch das Bewährugnsheft an und überwacht die Bewährung auch selbständig. Es sei denn, es ist irgendetwas nicht ganz sauber. ABer ich sehr die Akte dann so gut wie nicht mehr bei einer Bewährungsüberwachung.
    Eine gesonderte Einleitung habe ich dann nicht mehr zu machen!
    Jetzt überlege ich, ob ich die Akte noch hier lasse, bis die Bewährung ausgelaufen ist, oder nicht.
    Aus der Akte ergibt sich bislang auch kein Verzicht auf Herausgabe - auch nicht in der Hauptverhandlung...
    Was meinst Du?

  • Ich würde von den Asservaten die Finger lassen. Es ist Sache der StA sie abzuwickeln, sofern sie nicht rechtskräftig im Urteil eingezogen worden sind. Asservate sind durchaus auch regressträchtig.

  • Also, wenn das Bewährungsheft angelegt ist, ist ja alles erledigt und die Hauptakte kann weg zur StA (mit dem diskreten Hinweis auf das Asservat :teufel: ).
    Macht bei Euch denn auch die Geschäftsstelle die ganzen Mitteilung (BZR, Polizei, pp.) oder erledigt das bei Euch der Richter gleich mit ?!? Ich sehe in Jugendakten alle Akten nach Abschluss des Verfahrens und muss dann die entsprechende Verfügung machen. Tja, immer wieder interessant, wie an anderen Gerichten gearbeitet wird.

  • Hallo jarf,
    wie schön das Du dich schon um 11:40 auf Deinen Feierabend vorbereiten kannst. Wir bei der Staatsanwaltschaft bereiten uns wärend der Mittagspause auf die zweite Arbeitsphase bis 19:00 Uhr vor (in der wir übrigens die unerledigten Asservatenentscheidungen der Amtsgerichte abschließend bearbeiten)und sind deshalb vielleicht zwischendurch nicht zu erreichen. ;)

  • Hallo jarf,
    wie schön das Du dich schon um 11:40 auf Deinen Feierabend vorbereiten kannst. Wir bei der Staatsanwaltschaft bereiten uns wärend der Mittagspause auf die zweite Arbeitsphase bis 19:00 Uhr vor (in der wir übrigens die unerledigten Asservatenentscheidungen der Amtsgerichte abschließend bearbeiten)und sind deshalb vielleicht zwischendurch nicht zu erreichen. ;)

    Wenn es etwas schroff rüberkam, dann war das aber nicht so gemeint. :2sorry:
    ich habe das Glück halbtags arbeiten zu können (habe zwei Kinder - 10 Monate und 2 1/2 Jahre) und konnte mich daher schon auf den Feierabend vorbereiten.
    Natürlich weiß ich die Arbeit der STA durchaus zu schätzen und wollte niemandem damit auf die Füße treten.

  • Also, wenn das Bewährungsheft angelegt ist, ist ja alles erledigt und die Hauptakte kann weg zur StA (mit dem diskreten Hinweis auf das Asservat :teufel: ).
    Macht bei Euch denn auch die Geschäftsstelle die ganzen Mitteilung (BZR, Polizei, pp.) oder erledigt das bei Euch der Richter gleich mit ?!? Ich sehe in Jugendakten alle Akten nach Abschluss des Verfahrens und muss dann die entsprechende Verfügung machen. Tja, immer wieder interessant, wie an anderen Gerichten gearbeitet wird.

    Meine Geschäftsstelle ist diesbezüglich richtig fit. Mein Vorgänger (der aufgrund mehrerer Dezernate überlastet war) hat das gemeinsam mit dem Richter angeleiert, dass die Geschäftsstelle so ziemlich eigenständig arbeitet. Demnach machen sie auch alle Sachen im Bewährungsheft allein. Ich bekomme die Akte demnach nur, wenn wirklich irgendwelche Fragen auftauchen.:daumenrau
    Ich habe das dann jetzt einfach so übernommen. Bin auch ganz froh darüber. Das gilt aber - so viel ich in meiner jungen Strafabteilungskarriere weiß - lediglich für Bewährungssachen. :gruebel:
    Bezüglich anderer Verfahren wie Arrest, FV etc. leite ich die Vollstreckung ein und veranlasse die entsprechenden Mitteilungen.

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