rückzahlung von anwärterbezügen

  • Hallo!
    ich wollte mal wissen, ob man anwärterbezüge auch zurückzahlen muss, wenn man beim 2.versuch (wiederholung der zwischenprüfungen) durchfällt und somit das grundstudium nicht schafft.
    habe schon mehrere leute in meiner umgebung gefragt, die meinten, dass man, wenn man halt die prüfung noch mal schreibt (also die zweite chance nutzt) die bezüge nicht zurückzahlen muss. aber keiner konnte das mit absoluter gewissheit sagen. ich kann ja auch schlecht in der fh selber nachfragen, würde wohl nicht so´n guten eindruck machen. deshalb hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt.
    vielen dank schon mal im voraus!

  • Hallo!
    ich wollte mal wissen, ob man anwärterbezüge auch zurückzahlen muss, wenn man beim 2.versuch (wiederholung der zwischenprüfungen) durchfällt und somit das grundstudium nicht schafft.
    habe schon mehrere leute in meiner umgebung gefragt, die meinten, dass man, wenn man halt die prüfung noch mal schreibt (also die zweite chance nutzt) die bezüge nicht zurückzahlen muss. aber keiner konnte das mit absoluter gewissheit sagen. ich kann ja auch schlecht in der fh selber nachfragen, würde wohl nicht so´n guten eindruck machen. deshalb hoffe ich, dass ihr mir helfen könnt.
    vielen dank schon mal im voraus!


    wieso kannst Du da nicht fragen ? Ich würde das machen.

  • @lexus: Du kannst davon ausgehen, dass du bei endgültigem Nichtbestehen der Prüfung oder auch der Zwischenprüfungen keine Anwärterbezüge zurückzahlen musst. Die Mindestbindungsdauer beginnt nach Abschluss der Ausbildung, d.h. nach Bestehen der Prüfung. Sinn und Zweck dieser Regelung ist die Erlangung der vollen Dienstleistung für den Dienstherrn als Ausgleich dafür, dass dieser vorab ohne eine entsprechende volle Dienstleistung die Ausbildung des Anwärters finanziert hat.

  • Geanau das von Dir scheinbar befürchtete Problem hatten in meinem Studiengang einige wenige, da mußte keiner was zurückzahlen, nach meiner Kenntnis auch die nicht, die in der ersten Theorie schon abgebrochen haben, weil es nicht ihr Ding war . . . also keine Sorge und/oder einfach bestehen und weiter geht's ;)

  • leider kenn ich da ein gegenbeispiel, von jemanden, der wirklich fast 3000 euro zurückzahlen musste, was für einen anwärter auch sehr viel geld ist.
    ja, bezüglich des bestehens - die hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt ...

  • Und ich bin nach erfolgreicher Prüfung und Übernahme in den Staatsdienst nach kurzer Zeit abgehauen und mußte nichts nachzahlen, weil man "Nachrücker" gefunden hat...:strecker

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • na, das macht mir ja zumindest mut. wäre nämlich doppelt schlimm, wenn man durchfallen würde und dann dafür im wahrsten sinne des wortes noch bezahlen müsste.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!