Falls noch Interesse besteht, könnte ich Montag 2 Entscheidungen von Prozessgerichten (mindestens eine war von einem OLG) nennen, dass es sich bei der fehlenden Verweisung auf § 850b ZPO in § 36 InsO um keine regelungsbedürftige Gesetzeslücke, sondern um pure Absicht gehandelt hat (was dann auch nicht von den Gerichten missachtet werden darf).
Ich möchte aber gerne noch § 851c Abs.1 Nr. 1 ZPO ins Forum werfen. Wie interpretiert Ihr diese neue Regelung? Habe keinen Kommentar zur Verfügung, denke aber, dass die BUZ damit inzwischen wie AE pfändbar ist.
@ Ernst u. Jamie: Euer Gerechtigkeitsgefühl wird durchaus geteilt, die Bund-Länder-Arbeitsgruppe beabsichtigt die Abschaffung von § 850b ZPO, da inzwischen historisch überholt
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