In seiner heutigen Pressemitteilung (http://www.bmj.bund.de) teilt das Bundesministerium mit, dass der Europäische Rat der Justizminister heute den Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens beschlossen hat. Das bedeutet, dass erstmals ein Europäischer Vollstreckungstitel geschaffen werden kann (also nicht nur ein bestätigter Titel iSv VO (EG) Nr. 805/2004).
Als Rechtspfleger finde ich dies:daumenrau .
Europäisches Mahnverfahren ante portas
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Ach was, Mahnsachen gehen doch auf den mittleren Dienst! Die nehmen dann in Strassburg also keine "überqualifizierten" Rpfls.
Natürlich wird die Besoldung an die europäischen Verhältnisse angepasst, so dass die mD-Leute am europ. Mahngericht dann umgerechnet A12 bekommen.
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Zitat von Ulf
Ach was, Mahnsachen gehen doch auf den mittleren Dienst!
Das halte ich grundsätzlich für ein diffamierendes Gerücht, das von unwissenden Ignoranten verbreitet wird. Wenn ich mir vorstelle, dass der MD PKH bewilligen, Rechtsnachfolgeklauseln erteilen und die Vorschriften der ZPO, des BGB, HGB, InsO und RVG anwenden soll...die Ausbildung als Rpfl. ist schon nötig und besonders clevere mittlere Beamte können ja den Aufstieg machen. -
Dann besuche doch mal das Zentrale Mahngericht in Sachsen-Anhalt
"Soweit ich weiss, gibt es nur noch den Geschäftsleiter im gehobenen Dienst.
Der mittlere Dienst macht dort die komplette Aktenbearbeitung."
--> Die Infos stammen aus einem Gespräch mit einem kompetenen Rpfl der dort mal telefonisch Nachgefragt hat
Mal abgesehen davon, dass bei uns in Bayern die Erteilung der 2. Vollstreckbaren auch dem mittleren Dienst obliegt. (incl. Entscheidung über Rechtsmittel)
Dank der Öffnungsklausel im RpflG.
Also ist es doch nicht soweit her, mit Ulfs Aussage.
Möglicherweise wäre noch denkbar, dass die Auslandsabteilungen der Zemas die Bearbeitung der Anträge übernehmen.
Also stellt sich die Frage, ob überhaupt ein EU-ZEMA eingeführt wird?
Obwohl ich auch schon anderslautende Gerüchte gehört habe.
So long
Blacky -
Ich arbeite als Rpfl. beim ZEMA in Mayen und wir überarbeiten nicht nur die MBA'e und 2. Ausfertigungen, gleiches gilt wohl für die ZEMA'e in Coburg und Stuttgart. Es ist deshalb schon bedenklich, das Verfahren dem MD komplett zu überlassen, wenn auch die meisten Fälle einfach sind. Im ZEMA laufen diese Fälle aber sowieso vollständig maschinell, da wäre selbst ein mittlerer Beamter überflüssig. Werde mich mal über SAchsen-Anhalt erkundigen.
Ich gehe schon davon aus, dass ein eurpäisches ZEMA eingerichtet wird, weil die Verfahren wesentlich effizienter durchgeführt werden könnten. Alles andere ist doch eher sinnlos, da bereits jetzt Verfahren mit Beteiligten aus europ. Mitgliedstaaten möglich sind (§ 703d ZPO und § 689 II 2 ZPO).
...Harren wir der Dinge die da kommen... -
Ich meine zwar auch: Bange machen gilt nicht, aber leider zeigt der Trend eher in Richtung Ulf.
Wir sind bis vor kurzem Mahngericht für manuelle Sachen gewesen. Selbst bei uns ist die Erteilung der 2. vollstreckbaren Ausfertigungen inzwischen bei der GSt. (mD) gelandet.
Gerüchte laufen zudem viele und wenn ich höre, dass auch angedacht sein soll, die Kostenfestsetzung auf den mD zu verschieben (PKH-Vergütungsfestsetzungen sind es ja bereits), dann sehe ich tatsächlich für den gD auch nicht gerade rosige Zeiten auf dem Mahnsektor...man muss wirklich abwarten, was sich die unberechenbare Politik einfallen lässt - aus der Erfahrung heraus wohl nichts Gutes!
Immerhin ist ja erfreulich, dass Deutschland wenigstens sein gerade revolutioniertes Mahnwesen im Inland behalten kann. -
@Marple: Schöne Grüße nach Mayen.
Ich arbeite als Justizfachwirt (mittlerer Dienst) beim ZEMA Coburg.
Gibt es die Berufsbezeichnung Justizfachwirt, eigentlich auch in den anderen Bundesländer ? Würde mich mal interessieren
ZitatIch arbeite als Rpfl. beim ZEMA in Mayen und wir überarbeiten nicht nur die MBA'e und 2. Ausfertigungen, gleiches gilt wohl für die ZEMA'e in Coburg und Stuttgart.
In welcher Hinsicht überarbeiten ?
Danke
Blacky -
Also meines Wissens ist in Nds. mit der Einrichtung des ZEMA Uelzen das Mahnverfahren auf den mD übertragen worden. Allerdings kann ich nicht sagen, in welchem Umfang nun genau. Wahrscheinlich erfolgt durch den Rpfl. noch eine Art Endkontrolle und Freigabe des VB (ich habe keine Ahnung vom techn. Ablauf beim ZEMA!).
Die Bezeichnung "Justizfachwirt" gibt es hier (theoretisch) auch. Sie wird allerdings wenig gebraucht. -
Zitat von BlackDevil
@Marple: Schöne Grüße nach Mayen.
Ich arbeite als Justizfachwirt (mittlerer Dienst) beim ZEMA Coburg.
Gibt es die Berufsbezeichnung Justizfachwirt, eigentlich auch in den anderen Bundesländer ? Würde mich mal interessieren
In Rheinland-Pfalz nicht. Ich habe hier die Bezeichnung "Rechtspflegerin", er mittlere Dienst die üblichen Bezeichnungen "Justizsekretär" bis "Amtsinspektor". Teilweise übernehmen auch Justizangestellte auf der GS die Tätigkeiten der mB.
ZitatIch arbeite als Rpfl. beim ZEMA in Mayen und wir überarbeiten nicht nur die MBA'e und 2. Ausfertigungen, gleiches gilt wohl für die ZEMA'e in Coburg und Stuttgart.
In welcher Hinsicht überarbeiten ?
Danke
Blacky
Ich muss mir öfter anhören, dass wir nur die MBA-Vordrucke überarbeiten, um Sie maschinell lesbar zu machen. Also z. B. bei einer GmbH den falschen Schlüssel 4 (GmbH & CO KG) streichen etc. Tatsächlich nimmt das aber nur eine halbe Stunde pro Tag in Anspruch, dürfte bei euch ähnlich sein, oder? Weiterer bekannter Schwerpunkt sind die masch inellen Monierungen. Als bekannt wurde, dass ich an das ZEMA komme, habe ich fast nur Beileidsbekundungen bekommen, aber mir macht der Job Spaß.
Freue mich, dass hier noch ein ZEMA vertreten ist-schöne Grüße aus der Eifel nach Bayern! -
Zitat von Marple
Als bekannt wurde, dass ich an das ZEMA komme, habe ich fast nur Beileidsbekundungen bekommen, aber mir macht der Job Spaß.
Das ging mir als "manueller Mahn-Rpfl." nicht anders. "Billigdezernat", "Idiotenjob" usw. waren noch die harmloseren Bezeichnungen.
Komisch: Als die Urlaubsvertretung mit mehr als 3 Jahrzehnten praktischer Erfahrung zum Zuge kam, erhielt ich im Urlaub (!) Anrufe wie: "Können Sie mir mal eben sagen, was ich da machen soll?"
Ich bin ein Extremhasser solcher Einteilungen wie: Edelrechtspflegerei FGG und Billigdezernat KFV und Mahnsachen etc. . Im Zweifel kommen "Edelrechtspfleger" im Billigdezernat auch nicht zurecht.
Jeder macht seinen gleichwertigen Job, egal wo! -
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Seh ich auch so
Am Anfang wollte kein Rpfl zu uns. Jetzt will keiner mehr weg.
Wie sind halt eine große Familie hrhr. Mit den ein oder anderen schwarzen Schafen .....
@Marple:
Die Überarbeitung nennen wir hier Vorprüfung. Deswegen war ich etwas verwirrt.
Diese Arbeit macht seit geraumer Zeit auch die Geschäftsstelle.
Wobei ich schizophren finde, dass dann die Rpfls die Monierunge bearbeiten müssen
Also Vorprüfung von MBA und 2. Vollstreckbare macht bei uns komplett die Geschäftsstelle.
Obwohl manche Rpfl der Meinung sind, dass sie ihren Geschäftsstellen vorscheiben könnten, wie die MBA´s vorzuprüfen wären.
Das Ministerium hat der Geschäfsstelle den Job übertragen und fertig ...
Naja das leidige Zuständigkeitsgerangel zwischen Geschäftsstelle und Rpfl.
So long
Blacky -
die bezeichnung "justizfachwirt" ist laut homepage des nds. MJ offenbar auf in nds. der neue standard. finde ich quatsch, weil die beamtenbezeichnung genauso wie früher geblieben ist.
zudem ist der fachwirt in der landschaft der berufsausbildungen an sich vom terminus her eine fortbildung, die auf eine bereits absovierte ausbildung als zusatzqualifikation aufsetzt. fachwirt, so war der gedanke bei einführung in mehreren berufszweigen, soll so etwas sein, wie der meister im handwerk.
warum die justiz das nun entfremdet, weiss ich auch nicht. insbes. wenn man bedenkt, dass die ausbildung für den mittleren mit derzeit (noch) 2 jahren 1 jahr kürzer ist als alle normalen berufsausbildungen, die 3 jahre dauern und auf die man mit dem fachwirt nur mit zusatzaufwand veredeln kann. -
Da es nun aber einmal so eingeführt ist, verstehe ich auch diesen Beitrag nicht, der einmal mehr an die falsche Adresse gerichtet ist. Diejenigen, die jetzt Justizfachwirte sind, können doch am allerwenigsten dafür. Weshalb also die Bezeichnung madig machen? Dafür fehlt mir jegliches Verständnis!
Schicke eine Mail an die maßgeblichen Politiker, die werden Dir wahrscheinlich schon erklären, was an deren Idee Quatsch ist...
Außerden ist nicht ersichtlich, was dieser Beitrag mit dem Subforum Mahnverfahren zu tun hat. -
ich greife niemanden an, der die bezeichung nun erwirbt. ich halte nur das prinzip, wie es "von oben" geregelt ist für falsch.
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Den geänderten Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens findet man unter
http://www.europa.eu.int/comm/justice_home/ejn/
Dann noch "de" wählen und danach oben rechts "Was gibts Neues" anwählen, schon gelangt man zum formidablen Text.
Viel Spass dabei. -
Für das Europäische Mahnverfahren im Inland ist bundesweit das Amtsgericht Wedding zuständig.
Infos über das Europäische Mahnverfahren (VO (EG) Nr. 1896/2006) im Justizportal NRW:
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimausland/epo/index.phpEine Verlinkung auf die Internetseiten des Amtsgerichts Wedding ist ebenfalls vorhanden.
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Hinsichtlich der grenzüberschreitenden Zwangsvollstreckung
wird auf das Justizportal NRW Bezug genommen:
https://www.justiz/nrw/BS/rechtim…/zv/1/index.phpWeitere Einzelheiten können der entsprechenden Info entnommen werden:
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimausl…zv/1/eumvvo.pdf
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