Zu der Unfallthematik dies aus dem ADAJUR-Newsletter von heute:
Die Kosten des vom VN beauftragten RA sind auch dann nicht erstattungsfähig, wenn der Auftrag in Unkenntnis der Beauftragung eines anderen RA durch die Haftpflichtversicherung erteilt wurde.
OLG Hamburg, 14 U 40/09 v. 27.03.2009; SP (= Schadenpraxis) 2009, 341