Diplom-Rechtspfleger <> Bachelor of Law

  • In Deutschland diskutiert man viel zu viel über Begrifflichkeiten und viel zu wenig über Qualifikationen. In dialektaler (mittelfränkischer) Hinsicht ist der Titel eines "Bachelor" (= "Betscheler") schon aus sprachlichen Gründen nicht erstrebenswert, weil jemand der einen "Betscher" (oder "Batscher") hat, als jemand gilt, der nicht alle Tassen im Schrank hat.



    Der "Bachel" ist im schwäbischen Sprachgebrauch ein Depp.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Was das fränkische und das schwäbische Idiom doch für ungeahnte Gemeinsamkeiten aufweisen!

    In diesem Kontext wäre ein Bachelor also so etwas wie ein Deppen-Diplom.

  • Was das fränkische und das schwäbische Idiom doch für ungeahnte Gemeinsamkeiten aufweisen!

    In diesem Kontext wäre ein Bachelor also so etwas wie ein Deppen-Diplom.



    Na wenn schon Depp, dann wenigstens ein qualifizierter!

  • Auch wenn jetzt der eine oder andere geringschätzig von akademischen Titeln redet, ist das Thema durchaus wichtig für den künftigen Status des Rechtspflegers. Hier eröffnet sich die Gefahr einer Abwertung genauso wie Chancen einer Höherbewertung.

    Gegenwärtig ist das Rechtspfleger-Diplom ein akademischer Titel, der nach einer wissenschaftlichen Ausbildung verliehen wird. Ziel des Bologna-Prozesses ist es jedoch, die Hochschullandschaft komplett auf Bachelor/Master umzustellen. Entweder, die Rechtspflege-FHs gehen diesen Weg mit, oder sie werden über kurz oder lang zu reinen Berufsakademien degradiert werden. Sicher, Pfübse und KFBs wird man als auch als Absolvent einer Berufsakademie unterschreiben können. Aber die Absicherung und Fortentwicklung des Berufsstandes oder statusmäßige Verbesserungen (z.B. Übertragung anspruchsvoller Aufgaben vom Richter und Abgabe einfacher Sachen an den mittleren Dienst) dürfte anders nicht möglich sein.

    Merkwürdig finde ich, daß sich bislang noch keine FH auf diesem Feld positioniert hat.


  • Merkwürdig finde ich, daß sich bislang noch keine FH auf diesem Feld positioniert hat.



    Doch, zumindest die FH Schwetzingen arbeitet m.W. auf dieses Ziel hin.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Heißt das, man will jetzt an der FH Schwetzingen auch den Bachelor verleihen? Wie würde dann wohl die genaue Bezeichnung lauten?



    Nicht jetzt, aber in Zukunft.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Wie die Bezeichnung lauten würde?

    Ganz einfach:

    Schwetzinger Bachelor. :wechlach:



    Man muss halt in den Zeiten der Globalisierung immer ein Auge auf regionale sprachliche Besonderheiten haben. Legendär ist der Fall von Rolls Royce, die vor vielen Jahren mal die Absicht hatten, ein neues Modell Silver Mist (Silber Nebel oder Silber Dunst) zu nennen. Man hat sich dann letztlich unter Rücksichtnahme auf die deutschsprachige Kundschaft doch anders entschieden :cool:

  • Diese Erwägung hat einen anderen Autobauer aber nicht davon abgehalten, ein von ihm produziertes Gefährt mit "Multipla" zu benennen. Die sich insoweit mitunter einstellende unpassende sprachliche Assoziation geht mit der Hässlichkeit des genannten Gefährts einher.


  • Man muss halt in den Zeiten der Globalisierung immer ein Auge auf regionale sprachliche Besonderheiten haben. Legendär ist der Fall von Rolls Royce, die vor vielen Jahren mal die Absicht hatten, ein neues Modell Silver Mist (Silber Nebel oder Silber Dunst) zu nennen. Man hat sich dann letztlich unter Rücksichtnahme auf die deutschsprachige Kundschaft doch anders entschieden :cool:



    hatten wir das nicht schon einmal bei den Automarken?

  • Ich weiß nur, dass der Bachelor ebenfalls wie das Dipl. Studium ein FH-Studium ist und schon aus diesem Grunde nicht ohne weiteres zum höheren Justizdienst qualifizieren kann.



    das trifft so nicht zu. bachelor-abschlüsse kann man an FHs und unis erwerben. der vorteil liegt in der gleichwertigkeit und dadurch grösseren durchlässigkeit der systeme, etwa um verschiedene master darauf aufbauen zu können.


    Der Rpfl an sich muss jedoch zwingend das Dipl.-Rpfl. (FH) Studium absolviert haben, weil dies so in den einzelnen Landesgesetzen als Voraussetzung zur Einstellung als Rpfl in den gehobenen Justizdienst vorgeschrieben ist...



    landesrechtliche bestimmungen sind mir nicht bekannt. das erfordernis eines fachhochschulstudiums (nicht zwingend als diplomstudiengang auszugestalten) ergibt sich aus § 2 I Rechtspflegergesetz, welches zum glück ein bundesgesetz ist. nur deswegen können die länder bisher daran in eigenregie nicht rütteln, während hier in niedersachsen die anderern gehobenen dienste bereits zu bloßen beamtenakademien herabgestuft wurden.

    Auch wenn jetzt der eine oder andere geringschätzig von akademischen Titeln redet, ist das Thema durchaus wichtig für den künftigen Status des Rechtspflegers. Hier eröffnet sich die Gefahr einer Abwertung genauso wie Chancen einer Höherbewertung.



    das trifft zu. die diskussion unter beamten beschränkt sich viel zu kurzsichtig meist auf "bin eh lebenszeit, mir egal ob diplom oder nicht". nur bei der bezahlung spielt es in der wirtschaft eine signifikante rolle, ob (fach-)hochschulabsolvent oder kein akademischer abschluss. diese gedanken könnten schnell auch in künftig zu erwartende landesbesoldungsgesetze einzug halten und sind auch der öffentlichkeit gut zu vermitteln. der absolvent einer bloßen "beamtenausbildung" ist statusmäßig eben in den augen der bevölkerung nicht mit einem akademiker gleichwertig. die steigende anzahl derjenigen, die nicht in den staatsdienst übernommen werden, trifft das auf jeden fall.

    aber auch vom eigenen selbstverständnis her möchte doch wohl der gute abiturient, der eine anspruchsvolle ausbildung auf vollem fachhochschulniveau absolviert hat, im gegensatz zu anderen nicht gerne als nicht-akademiker dastehen. ich würde es jedenfalls nicht begrüßen, wenn der rechtspfleger statusmäßig wieder, wie früher, zu einem akademischen nichts degradiert würde. die erlangten diplomgrade bleiben natürlich gültig, aber ein abschluss, den es dann irgendwann so nicht mehr gibt, ist ja so befriedigend auch nicht.

    Ist es denkbar, dass der akademische Grad "Diplom-Rechtspfleger" bald zum "Bachelor of Law" wird?
    Meines Wissens kann der Rechtspfleger allerdings mit dem "Master of Law" nicht viel in der Justiz anfangen, da dieser akademische Grad weder für das Richteramt, noch für eine Staatsanwaltslaufbahn qualifiziert. Er ermöglicht meines Wissens nicht einmal die Zulassung zum Rechtsanwalt, oder?



    weder mit bachelor noch mit master kann man aktuell richter, staatsanwalt oder rechtsanwalt werden; eine änderung insoweit ist auch noch nicht in sicht. für den rechtspfleger ist dies aber egal, da seine ausbildung auch schon bisher nicht den zugang zu diesen berufen eröffnet.

  • Die Angaben von TL hinsichtl. der "Vorgänge" bei der FH Schwetzingen treffen zu.
    Allerdings ist mir bekannt , dass auch andere FHs hier Überlegungen anstellen.
    Mag sein, dass Schwetzingen hier eine Vorreiterrolle spielt; das wundert mich allerdings nicht.:D

    Solange aber die Justizminister einer Überführung des Jurastudiums in Bachelor/Master nicht mehrheitlich zustimmen, wird auch beim Rechtspflegerstudiengang nichts passieren.

    Die "Vorgänge" in Schwetzingen ( und anderswo ) können daher allenfalls als Vorbereitung für die Zukunft betrachtet werden , falls mal eine Umstellung kommen sollte.

  • Hat man da nicht vor kurzem in Süddeutschland eine Vermittlungsagentur für sog. "Dr.-Väter" ausgehoben; die Prof. kriegten Provision - ein Ghostwriter schrieb die Arbeit und die Hochschule vergab den Titel und der Kunde tat nichts anderes, außer ca. 8000 - 10000 € hinzulegen - so geht das auch mit den Titeln!

    How can I sleep with Your voice in my head?


  • Merkwürdig finde ich, daß sich bislang noch keine FH auf diesem Feld positioniert hat.



    Doch, zumindest die FH Schwetzingen arbeitet m.W. auf dieses Ziel hin.

    Auch die FH Hildesheim will den Bätschelär. Auf dem Rechtspflegertag in Aurich 2006 wurde dann auch ein entsprechender Beschluss gefasst ("oleole superbätschelär oleole" o.ä.), wenn ich mich richtig erinnere...

    Jedenfalls waren kritische Fragen zum Bätschelär im Rahmen einer Arbeitsgruppe nicht erwünscht, daran erinnere ich mich noch zu gut. :behaemmer Das die "Arbeitsgruppe" den Namen "Arbeitsgruppe" nicht verdiente, störte auch niemanden.

    Schließlich konnte ein Referent gewonnen werden, der die Ergebnisse der Arbeitsgruppe bereits ausformuliert am Ende seines Vortrags präsentieren konnte. :huldigen: So störte es auch nicht, dass am Ende des Vortrags keine Zeit mehr blieb eine gemeinsame Position zu erarbeiten, die dann dem Rechtspflegertag zur Abstimmung präsentiert werden sollte.

    Wieso sollte das Thema auch diskutiert werden? Es besteht doch kein Zweifel das sich die Welt nach dem Bätschelör sehnt! Es lebe der Bätschelör! :yes:

    wer nicht mit der zeit geht, der muss mit der zeit gehen

  • Mein Gott, ich persönlich finde nicht, dass das Bachelor/Mastersystem zum Rpfl passt. Bin froh dass ich, auch wenn eine eventuelle Umstellung sicherlich noch nicht in Sicht ist, noch definitiv mit einem Diplom enden werde. Finde das einfach nur schwachsinnig.
    Warum sollte ein Studiengang internationalisiert werden, wenn er ausschließlich nur im Inland gebraucht wird und damit im Ausland keinerlei Existenzberechtigung haben wird???

  • Die Niedersächsische Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege (Hildesheim) hat sich zum 30.09.2007 aufgelöst. Aber kein Angst, der Bädschelör kommt trotzdem unaufhaltsam.

    Unter gleicher Führung nennt man sich von nun an Norddeutsche Fachhochschule für Rechtspflege.

    Es lebe die Norddeutsche Fachhochschule für Rechtspflege! Es lebe der Bätschellöhr!

    :ironie:

    wer nicht mit der zeit geht, der muss mit der zeit gehen

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