Hallo,
so etwas hatte ich noch nie.
Der Antragstellerin wurde für das Teilungsversteigerungsverfahren PKH bewilligt. Jetzt hat sie sich mit ihrem Ex-Mann geeinigt und den Teilungsversteigerungsantrag zurückgenommen.
Nach Verfahrensaufhebung nimmt sie nun auch den PKH-Antrag zurück.
Hebe ich die PKH nun auf und stelle ihr die Kosten zum Soll? Da kommt einiges zusammen. Ob das so gewollt war?
Was meint ihr? LG Zwecke
Rücknahme des PKH-Antrages
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zwecke -
18. September 2007 um 11:00
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War über den PKH-Antrag schon entschieden? Wenn ja, kann sie doch den Antrag nicht mehr zurücknehmen. Er ist ja "verbraucht". Ich würde darauf hinweisen und fragen, ob sie die Kosten zahlen kann. Ansonsten findet die Überprüfung stadt. Wenn noch nicht entscheden war, gibt es keine PKH.
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Hallo beldel,
danke für die schnelle Antwort.
Ja, über den PKH-Antrag war schon entschieden. PKH wurde bewilligt.
zwecke -
Vermutlich wird sie von dem Ag. nun bald eine Ausgleichszahlung für das Grundstück bekommen. Ich würde erst mal etwas abwarten und dann eine Überprüfung einleiten.
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Bei einem solchen Sachverhalt kann man schriftlich bereits die Einmalzahlung ankündigen, damit die Partei nicht sagt, sie hätte nichts von Kosten usw. gewußt und bezahlt andere Dinge davon. Sollte sie gleich Zahlungsbereitschaft signalisieren, na dann nichts wie ran und das Geld einzahlen lassen!
LG
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