Bund-Länder AG - Änderung BerHG - Gibt es etwas neues ?

  • Wird das in den "offiziellen" Papieren, die Ihr da so streng geheim herumgeschoben bekommt, darüber ein Wort verloren?



    Welche Papiere?! Wenn einer was fordert, ist es der Revisor und der hält sich bei der Bewilligung raus und kommt erst bei der Vergütung ins Spiel.

  • Wird das in den "offiziellen" Papieren, die Ihr da so streng geheim herumgeschoben bekommt



    Glaubst Du auch schon an Verschwörungen?


    ach Quatsch. Ich meinte die Rundschreiben an die Rechtspflegies (sollen zt ja über Seiten gewesen sein), über die am Jahresende berichtet wurden. Wie gesagt, die Anwaltschaft wurde nicht gefragt (nein, die BRAK und die anderen Kammern sind nicht die Anwaltschaft) und deswegen der Seitenhieb..;)

  • Das wird wohl nur der Gesetzentwurf-Entwurf gewesen sein, den aber die BRAK auch im Internet veröffentlicht hat.

    Bei uns wird halt noch jeder um ne Stellungnahme gebeten, die dann halt keiner liest. Bei den Anwälten spart man sich das.

    OT: Apropos Anwälte: kann ich offensichtlich unsinnige Erinnerungen einfach unbearbeitet lassen?! Seit ich hier in den letzten 5 Wochen fremde Rückstände wegputze, hab ich an die 40 Erinnerungen bekommen, von denen bis jetzt noch alle abgewiesen wurden... Die nerven...

  • Meinst du den Gesetzesentwurf der Arbeitsgruppe, der uns zur Stellungnahme übersandt wurde??
    Also in dem wurden keine Zahlen genannt, was die durchschnittliche Antragszahl pro Antragsteller betrifft :), lediglich die Gesamtausgaben der BerH von 2000 bis 2006 sowie die durchschnittlichen Ausgaben pro bewilligter BerH von 2000 bis 2006 der einzelnen Bundesländer werden aufgeführt.

  • Also, ich bekomme hier über pn Schaudergeschichten erzählt (oder: Geschäftsideen?) und ich gehe mal davon aus, dass die überall vorkommen. DAS müsste mal öffentlich diskutiert werden - die BRAK könnte sich dann nämlich nicht hinter dem Einwand "missbrauch könnte es geben gibt´s aber nicht" verschanzen.

  • @dasjott: Da machte meine Beschwerdekammer mir heute Freude: Die Rechtsauffassung des Antragstellers ist abwegig. Im übrigen sind die geltenden Gesetze den Gerichten bekannt. :daumenrau

    Also Zweizeiler und ab dafür.

  • @dasjott: Da machte meine Beschwerdekammer mir heute Freude: Die Rechtsauffassung des Antragstellers ist abwegig. Im übrigen sind die geltenden Gesetze den Gerichten bekannt. :daumenrau

    Also Zweizeiler und ab dafür.



    Sehr nette Begründung. Muss ich mir merken. Ich hab nur langsam das Gefühl, dass die mitbekommen haben, dass sie nicht mehr für jeden Furz, der in zwei Richtungen geht, 255,85 € ausbezahlt bekommen. Diese Flut an Rechtsmitteln: soll die uns mürbe machen, oder was? Mir jedenfalls egal.

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