Änderung der TE selbst erforschen?

  • Der Notar beantragt die Änderung der TE.

    In der Urkunde heisst es: "Die Eigentümer nehmen Bezug auf den mit Stempel und Unterschrift des Kreissausschusses versehenen neuen Aufteilungsplan und die entsprechende Abgeschlossenheitsbescheinigung und ändern die Aufteilung in Wohnungseigentum sowie die Zuordnung der Sondernutzungsrechte entsprechend ab.

    Die Beteiligten sind sich über die entsprechende Änderung der Aufteilung einigt und bewilligen und beantragen die Änderung im GB bei jeder Sondereigentumeinheit einzutragen."

    Um welche Änderungen es sich handelt verschweigt die Urkunde. Dem neuen Aufteilungsplan konnte ich ebenfalls keine Änderungen entnehmen.

    Ist es grundsätzlich möglich die Eintragung einer Änderung der Te zu beantragen und lediglich auf den Teilungsplan zu verweisen, ohne Formulierung in der Urkunde?

  • Sondereigentum ist, was in der Teilungserklärung zum Sondereigentum erklärt wird. Ein Sondernutzungsrecht wird nicht in einem Auffeiltungsplan begründet, sondern in einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer. Wenn es sich die Eigentümer einfach machen wollen, hätten Sie in deinem Fall zumindest noch feststellen müssen, dass sich alle Erklärungen in der alten Teilungserklärung (Wohnungsnummern, Nummerierung der Sondernutzungsflächen etc. nun auf den anliegenden neuen Plan beziehen sollen.

    Problematisch ist dann allerdings, dass Du dann feststellen müsstest, ob eventuell das Gemeinschaftseigentum kleiner geworden ist, oder einzelne Eigentümer Sondereigentum verlieren. Dann müssten nämlich Gläubiger zustimmen. Gleiches gält u.U. bei der Neubegründung von Sondernutzungsrechten. Und bei Erwerbsvorgängen benötigst Du u.U. eine UB.

  • Alle Eigentümer und Berechtigten haben zugestimmt (zu was auch immer).

    Auch nach mehrmaligen Durchforsten des Plans kann ich keine Veränderungen zum Vorherigen erkennen. Demnach weiss ich doch auch gar nicht was ich eintragen soll.

  • Alle Eigentümer und Berechtigten haben zugestimmt (zu was auch immer).

    Auch nach mehrmaligen Durchforsten des Plans kann ich keine Veränderungen zum Vorherigen erkennen. Demnach weiss ich doch auch gar nicht was ich eintragen soll.

    Könnte es eventuell sein, dass der erste Plan oder die erste Abgeschlossenheitsbescheinigung irgendwelche Mängel hatten, die bisher weder dem Grundbuchamt noch den Beteiligten aufgefallen sind? Oder wollten die Eigentümer eine formgerechte Bezugnahme auf die Pläne nachholen, die in der ersten Teilungserklärung fehlte? Ich würde nicht länger rätseln sondern einfach mal nachfragen was der Hintergrund der Erklärung ist. Schließlich kann es Dir keiner verdenken, wenn Du keine Zeit und Lust auf Suchbilder hast (Suche 4 Unterschiede in 2 fastidentischen Bauzeichnungen zu je 12 Seiten:teufel:).

  • Nach Rücksprache mit dem Notar meint dieser, es handelt sich bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung um eine öffentliche Urkunde auf die er in der Bewilligung Bezug nehmen kann und somit die einzelnen Änderungen nicht formulieren muss.

    Es kann doch nicht sein, dass ich den alten und neuen Aufteilungsplan solange studiere, bis ich alle Abweichungen endeckt habe. Leider habe ich bisher nichts gefunden um meine Auffassung zu belegen. Weiss jemand Rat?

  • Hier geraten glaube ich gerade Abgeschlossenheitsbescheinigung und Aufteilungsplan durcheinander.

    Die Bezugnahme auf den Aufteilungsplan müßte nach Schöner/Stöber Rz. 2854 (leider) reichen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • U.u. hat nur eine kleine bauliche Veränderung stattgefunden (Dachgaube, neues Fenster, Wanddurchbruch, etc.).

    Was die Sondernutzungsrechte angeht stimme ich HorstK zu. Die neue Einräumung von Sondernutzugsrechten ist in dieser Form nicht zulässig. Vielleicht soll die jetzige "Vereinbarung" zum Ausdruck bringen, dass sämtliche Sondernutzungsrechte aufgehoben sind und somit nur noch "reines" Gemeinschaftseigentun gewollt ist.

  • Warum kann der Notar denn nicht angeben, was sich eigentlich geändert hat? Bei Beurkundung werden die Beteiligten es ja wohl erwähnt haben (wenigstens die müssen es doch wissen).

    Aber muss das GBA denn die einzelnen Änderungen überhaupt ergründen? Man könnte doch z.B. eintragen "Die Teilungserklärung ist geändert. Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist jetzt mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan vom ... mit Nr. ... bezeichneten Raumeinheit verbunden." (oder so ähnlich)

    Hinsichtlich der Sondernutzungsrechte hätte ich aber auch Bedenken.

    Life is short... eat dessert first!

  • Keller und Pkw Stellplätze wurden getauscht.
    Gewöhnlich trage ich den Tausch von Sondernutzungsrechten ausdrücklich in der Veränderungsspalte ein.
    Weiterhin ist ein Anbau hinzugekommen in dem Abstellräume untergebracht sind. Diese Räume sind mit Nr. von MEA´s versehen. Da weiss ich doch gar nicht ob die jetzt SE oder SNR sind.

  • Keller und Pkw Stellplätze wurden getauscht.
    Gewöhnlich trage ich den Tausch von Sondernutzungsrechten ausdrücklich in der Veränderungsspalte ein.
    Weiterhin ist ein Anbau hinzugekommen in dem Abstellräume untergebracht sind. Diese Räume sind mit Nr. von MEA´s versehen. Da weiss ich doch gar nicht ob die jetzt SE oder SNR sind.



    Wie ist den die Zuordnung Sondereigentum/Sondernutzungsrecht in der TE bestimmt ? Normalerweise ist doch SE an den Räumen mit Nr. x und SNR ausdrücklich an Stellplatz Nr. y. Von daher würde ich keine Probleme sehen.

  • Weiterhin ist ein Anbau hinzugekommen in dem Abstellräume untergebracht sind. Diese Räume sind mit Nr. von MEA´s versehen. Da weiss ich doch gar nicht ob die jetzt SE oder SNR sind.


    In diesem Fall würde ich allerdings auch eine Änderung der Beschreibung des jeweiligen Sondereigentums in Worten verlangen. Der Aufteilungsplan stimmt ja jetzt gar nicht mehr mit der ursprünglichen Beschreibung des Sondereigentums überein.
    Ich war davon ausgegangen, dass die Räume im wesentlichen gleich geblieben sind.

    Life is short... eat dessert first!

  • @ Ketchup: Genau meine Bedenken. Ich habe zwar Differenzen zwischen den Teilungsplänen gefunden, allerdings kann es auch sein, dass ich etwas übersehen habe.

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