Geschäftsprüfung beim Rechtspfleger

  • Hallo,

    gibt es irgendwelche Bestimmungen,
    wie oft eine Geschäftsprüfung bei einem Rechtspfleger vorgenommen werden kann?
    Oder kann die immer nach Lust und Laune vorgenommen werden?

    Hat da jemand Erfahrungen?

  • Aus meiner bescheidenen Sicht gibt es feste Zeiträume für Geschäftsprüfungen bei Gerichten allgemein.

    Bei konkreten "Anlässen" wird die Geschäftsleitung im eigenen Hause aber so oft prüfen dürfen, wie sie möchte, denke ich mal.
    Missbrauch sollte aber natürlich nicht sein und ggfs. mit dem Personalrat besprochen werden.

  • @ Himmel

    Da prüfen schlaue Leute, ob mit Deinen Akten alles in Ordnung ist.
    Also, ob die Akten lange liegen und so.
    Prüfung der Verfahrensweise wurde wohl auch schon ab und an gemacht. Man ist halt dabei. Da kann man den Kollegen doch sagen, wie es besser / schneller geht... ;)

  • In meinem Bundesland (MV) gibt es eine Vorschrift, dass Geschäftsprüfungen an den einzelnen Gerichten jährlich stattzufinden haben. In diesem Rahmen ist der Rechtspfleger betroffen. Selbstverständlich kann er erforderlichenfalls auch öfter geprüft werden.

  • Hier ist es so,
    es kommt der Direktor und guckt sich die Akten im Büro an,
    aber eigentlich wird nur aufgeschrieben,
    was alles noch zu bearbeiten ist und wie lange es schon liegt.
    Es wird aber nicht geguckt,
    ob es anspruchsvoll oder umfangreich ist,
    weil das kann diese Person garnicht beurteilen, weil sie da im Zweifel (auch ohne) keine Ahnung von hat.

  • @ Himmel

    Da prüfen schlaue Leute, ob mit Deinen Akten alles in Ordnung ist.
    Also, ob die Akten lange liegen und so.
    Prüfung der Verfahrensweise wurde wohl auch schon ab und an gemacht. Man ist halt dabei. Da kann man den Kollegen doch sagen, wie es besser / schneller geht... ;)



    Booooaahhh!!!
    Das gibt es??? Ich bin ja sprachlos. Ich wurde noch nie "überprüft", würde wahrscheinlich auch jedem aus dem Zimmer schmeißen, der das machen sollte. Wie ich meine Akten bearbeite geht meinem Dienstherrn ja nun wirklich nichts an.

  • In meinem Bundesland (MV) gibt es eine Vorschrift, dass Geschäftsprüfungen an den einzelnen Gerichten jährlich stattzufinden haben. In diesem Rahmen ist der Rechtspfleger betroffen. Selbstverständlich kann er erforderlichenfalls auch öfter geprüft werden.



    was ist erforderlichenfalls öfter?

  • @ Himmel

    Klar gibt es das.
    Zum Vermerk, was wie wo schneller oder besser geht, konnte ich mir den Hinweis auf § 9 RpflG nicht verkneifen. Aber es war ja auch nur eine Anmerkung im Protokoll von jemandem, der alles besser weiß. :D



  • Wundert mich eigentlich, da jedes Gericht in vorgeschriebenen Abständen geprüft wird. Meist wird allerdings lediglich die Bearbeitungsdauer und die Organisation der SE geprüft. Und lange danach ein Riesen-Bericht geschrieben, welche Aktendeckel nicht richtig beschriftet waren. :ironie:

  • v
    Booooaahhh!!!
    Das gibt es??? Ich bin ja sprachlos. Ich wurde noch nie "überprüft", würde wahrscheinlich auch jedem aus dem Zimmer schmeißen, der das machen sollte. Wie ich meine Akten bearbeite geht meinem Dienstherrn ja nun wirklich nichts an.




    Nun ich denke doch, dass es auch in Mittelerde Regelungen gibt, die die Vorgesetzen verpflichten, die Tätigkeiten der Mitarbeiter zu überprüfen.
    Es geht doch nicht um die sachliche Unabhängigkeit, sondern um Art, Umfang der Belastung und der Erledigung.

  • Ja, gut die SE's werden bei uns auch geprüft, aber doch nicht der Rechtspfleger.


    Im Wege der letzten Geschäftsprüfung wurden auch die dem Richter vorgelegten und in seinem Zimmer befindlichen Akten geprüft. Natürlich nur hinsichtlich Vorlage, Fristen, erhobener Kosten ... Unser Richter ist in die Luft gegangen wie das HB-Männchen ... Dabei wollte ihm doch keiner was :D



  • Grundsätzlich ist da m. E. nichts gegen zu sagen, auch wenn's sicherlich nervt.

    Falls es viele/alle nervt, würde ich das über den Personalrat thematisieren.

    Wir hier haben auch ziemlich Ruhe. Alle 4 Jahre kommt einmal ein vom LG entsandter Prüfungs-Trupp. Nächstes Jahr ist es wieder soweit.

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