Dachte ich mir! Iss aber nich !
Schick mir doch ein paar einschlägige Kommentarstellen zu dem Ganzen!
Na ja, Theorie und Praxis halt... Nicht alles, was ich für richtig halte, funktioniert in der Praxis auch uneingeschränkt... Ich hatte aber tatsächlich erst in einem Verfahren richtig Streß mit dem Schuldner und auch der hatte mehr Angst vor den Folgen, als dass tatsächlich welche eingetreten wären.
Zu den Folgen für den Schuldner halten sich die Kommentatoren beim Lastschriftwiderspruch ziemlich bedeckt. Es gibt zwei Aufsätze, einen von Schmidt (Richter am AG Hamburg, der das Ganze angezettelt hat ;), Herausgeber des Hamburger Kommentars) und einen von Dawe. Wenn Dich die interessieren, kann ich sie gerne mailen.
Ansonsten darf ich am 15.02. bei der Veranstaltung der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung des DAV zu dem Thema referieren. Vielleicht trifft man ja zufällig den einen oder anderen hier Vertretenen.