Antragsteller im Ausland u. a.

  • Habe hier einen Antrag auf nachträgliche Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt vorliegen. Die Antragstellerin ist deutsche Staatsangehörige und lebt seit einigen Jahren in Italien. 2005 hat die Familienkasse in S (früherer Wohnsitz in Deutschland) Kindergeld von der Antragstellerin zurückgefordert, jetzt leitet die Familienkasse in K wegen unrichtiger bzw. unvollständiger Angaben der A´stellerin im Verfahren der Kindergeldfestsetzung steuerstrafrechtliche Ermittlungen gem. §§ 397 ff. AO ein (Kindergeld ist seit 1996 eine Steuervergütung).
    Kann hier Beratungshilfe gewährt werden? Der Wohnsitz im Ausland dürfte nicht hinderlich sein, aber in Steuersachen gibt es keine Berhilfe oder liegt der Fall hier anders? Was meint Ihr?

  • Grundsätzlich wird im Steuerrecht keine BerH gewährt, das ist schon richtig. Hier stehen aber insbesondere auch strafrechtliche Aspekte im Raum, so dass eine Beratung nach § 2 Abs. 2 BerHG gewährt werden könnte, sofern die anderen Bewilligungsvoraussetzungen gegeben sind.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

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