Zeugenladung in Russland

  • Ich muss in einer Strafsache einen Zeugen in Russland laden. Hierzu habe ich -mangels Erfahrung- jede Menge Fragen:
    a) Es gibt in der RiSTBV diese netten zweisprachigen Vordrucke. Gibt`s da auch einen für Russland? Oder muss ich da das allgemeine Muster Nr. 31a in deutsch nehmen und das dann komplett ins Russische übersetzen lassen? Kann mir jemand entsprechende Vordrucke/Vorlagen schicken? Oder kann ich mir diese Vordrucke irgendwo runterladen? In unserem Intranet sind die Vordrucke sinnigerweise nicht drin!

    b) Nach dem Länderteil Russland Nr. III.2. werden die RH-Ersuchen zwischen dem BJM und der russischen Generalstaatsanwaltschaft übermittelt. Setze ich die GeneralStA also als Bestimmungsbehörde in den Vordruck mit der Bezeichnung "An die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation"?

    c) Sehe ich das richtig, dass ich das ZU-Ersuchen in diesem Fall gem. Nr. 30 (4) c) RiSTBV in dreifacher Ausfertigung mit einem entsprechenden Begleitschreiben dem BJM in Berlin über die Prüfungsstelle meines LG zu übersenden habe?

    d) Schließlich noch eine Frage: Hat jemand Erfahrung, wie lange in etwa die Erledigung eines solchen Ersuchens in Russland dauert? Mein Strafrichter würde das gerne wissen, um abzuschätzen, wann in etwa er terminieren kann.

    Bedanke mich bereits jetzt für Eure Hilfe!

  • Nach meiner Erfahrung hat die Zustellung ca. 9 Monate gedauert.

    Übrigens finde ich es nicht gut, wenn im Begleitschreiben des ausgehenden Ersuchens Phrasen stehen wie "übersende ich...oder...bitte ich ...oder...mir die Zustellung zu bestätigen".
    Schließlich tritt man als Vertreter des Gerichts auf und nicht selbst. Daher sollte man entweder schreiben, dass das Gericht bittet oder gar im Passiv schreiben.

  • Hallo zusammen,

    dank der Hilfe hier im Forum und dank der inzwischen in NRW verfügbaren Vordrucke der RiVaSt habe ich jetzt die nötigen Vordrucke und kenne auch den Übermittlungsweg für Ersuchen in Strafsachen in die Russ. Föd.
    Wenn mir jetzt noch einer sagen hann, wo ich die Anschrift der Generalstaatsanwaltschaft der Russ.Föd. finde bin ich -auslandssachetechnisch- für heute glücklich....?!?!?!!

    Verliere immer den ganzen Verstand - ein halber verwirrt nur! :grin:

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