Mich würden mal Meinungen interessieren, ob dies noch als hinreichende Individualisierung einer Forderung in einem VB anzusehen ist:
"Werklohnforderung laut erteilter Rechnung vom ... in Höhe von ... €, [es folgt noch 9 x 'laut erteilter Rechnung...'], abzgl. Rechnungsgutschrift vom ... in Höhe von ... €, verbleibt Restbetrag in Höhe von ... €."
Es handelt sich um einen VB aus dem Jahr 2003, der von einem AG aus dem OLG-Bezirk Oldenburg erlassen wurde.
Ich will evtl. versuchen, den Gläubiger darüber herunterzuhandeln, da die Auffassung vertreten wird, daß die Forderung auch nach Auftrags-/Rechnungs-Nr. o.ä. zu individualisieren ist, damit der Gläubiger nicht nachträglich die Forderungen "auswechseln" kann. Im o.g. Fall ist nach meiner Meinung z.B. keine konkrete Verbindung zwischen den Rechnungen und den zugrundeliegenden Aufträgen herzustellen.