Der Treuhänder sollte / dürfte schon an dem Termin teilnehmen. Sonst macht das Ganze nämlich tatsächlich kaum Sinn. Wobei die reine Aussage unseres Insolvenzrichters "Herr S. sie kennen doch die JVA ..., wenn sie sich wieder so anstellen, stecke ich sie 6 Monate in Beugehaft" immer ganz heilsam ist.
(Anm.: Im Übrigen reichen wir in der Regel vorher einen Fragenkatalog ein oder geben wenigstens im Ansatz das gewünschte Gesprächsthema an.)