11 RVG, Zahlung an die Gerichtskasse

  • Verfahren nach § 11 RVG:

    nach Zustellung des Antrages und Schreiben der Partei mit unerheblichen Argumenten, hat diese jetzt an die Gerichtskasse überwiesen... Arrrghh :(

    Was mach ich jetzt mit dem (erheblichen) Betrag? Ich bin doch kein Inkasso....

    Außerdem hatte der RA die Zustellauslagen schon vorgeschossen und die muß ich ja nun in jedem fall festsetzen...


  • Beim Einzahler nachfragen, ob er damit einverstanden ist, daß der eingezahlte Betrag an den RA weiter geleitet wird.

  • Wie RZ. Erneut (!) darauf hinweisen, dass dem Gericht der Betrag nicht zusteht. Wenn nach 2 Wochen keine Stellungnahme erfolgt, wird vom Einverständnis ausgegangen. :)

  • Ich würde Festsetzungsbeschluss machen und das falsch eingezahlte Geld aus der Staatskasse an den Mandanten zurückzahlen. Anders wird es sicher schwierig mit der Auszahlungs-AO der Kasse.

  • Solche Intelligenzbrocken gibt es leider immer wieder. Ich habe auf Anfrage früher weitergeleitet. Seitdem die Kasse das dann auch nicht gerafft hat und das Geld (vierstelliger Betrag!) irgendwo im Nirvana herumgeisterte, zahle ich zurück wie beldel, gebe dem RA eine Nachricht und die Partei hat die Aufgabe, an die richtige Stelle zu zahlen. Das Gericht ist doch kein Erfüllungsgehilfe für leseunwillige Bürger...

  • Genau wie 13 mach ich das auch. Zahlbeleg zurück an die Kasse, mdB um Rückzahlung der Kröten an den Einzahler. Bis jetzt hat das immer geklappt. Dann noch kurze Nachricht an die Partei, dass sie an die Gegenseite zahlen muss, um ZV-Maßnahmen abzuwenden (Das Gericht ist zur Entgegennahme von Zahlungen nicht befugt!).

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    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

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