Beurteilung


  • Ich denke aber schon, dass es eventuell ein Nachteil für später sein könnte, dass man gerade in diesem Gebiet in diesem Gericht nicht eingesetzt zu wird. War mir aber Recht. Für mich war dieses Fach (Strafvollstreckung) auch mein Hassfach (lag aber vielleicht auch an Sch....praxisausbildung, dass es dazu wurde) und ich somit zur StA eh nicht wollte und zum Glück auch nicht gekommen bin.

    Das glaube ich eher nicht. Meine Examensnote in Kosten war salop gesagt nicht gerade berauschend und trotzdem mußte ich am Anfang Kosten aller Art machen.

  • ist bei uns auch so, die noten vom praktikum sind für den späteren einsatz in einer bestimmten abteilung nicht maßgebend. anwärtern kommen i.d.r. dahin, wo grad stellen frei sind oder jemand gebraucht wird. uns wurde am ersten tag bei dienstantritt gesagt (wir waren mehrere neue beim selben gericht), dass in den abteilungen x, y und z stellen frei sind und wir sollten untereinander absprechen, wer wohin will (haben uns einigen können).

  • Also ich weiß aus eigener Erfahrung und auch nach Rücksprache mit den "Verantwortlichen", dass Anfänger dahinkommen, wo's gerade brennt oder zusätzlicher Bedarf besteht - völlig unabhängig von den Noten!!!

    Ich bekam 3 Tage vor Dienstantritt meinen Aufgabenbereich mitgeteilt:
    -5 Endziffern Zivil,
    -2 Endziffern VR,
    -BerH
    -Hinterlegungssachen komplett
    -systembetreuung EGVP und RegisStar...

    Meistens bekommt man die Sachen, auf die der Rest "keine Lust" mehr hatte;)

    Also wie gesagt, denk' dir deinen Teil und mach's besser, wenn du mal Anwärter haben solltest!

    P.S.: Als Beamter sind sowieso meistens "Nehmerqualitäten" gefragt:teufel:

  • Also ich weiß ja nicht, was sich die Anwärter heute denn so vorstellen? - Wenn ich als Ausbilder eine Beurteilung abgebe, welche höher ist als zwischen gut und vollbefriedigend, dann mache ich mich doch irgendwie unglaubhaft und man geht in der Verwaltung von einer Gefälligkeitsbeurteilung aus. Das war zu meinen Anwärterzeiten auch nicht anders. Und interessiert hat es später keinen mehr. Ich würde lieber die Klappe halten; insbesondere wenn eine spätere Übernahme nicht sicher ist. Ich denke, gerade wenn es um das Auswahlverfahren geht, spielen auch solche kleinen Punkte eine Rolle. Und das es manchmal nur eine Nasen-Sache ist mit der Beurteilung dürfte wohl jedem klar sein. Nur ändern kann man meist nichts.

  • Habe den Thread jetzt erst gesehen.

    Wenn ich als Ausbilder eine Beurteilung abgebe, welche höher ist als zwischen gut und vollbefriedigend, dann mache ich mich doch irgendwie unglaubhaft und man geht in der Verwaltung von einer Gefälligkeitsbeurteilung aus.



    Nicht von der Hand zu weisen. Ohne jetzt darüber sinnieren zu wollen, inwiefern die Dinge vielleicht bei Rechtsreferendaren anders liegen mögen oder nicht: Meine Beurteilung für die Wahlstation (StA) ist tatsächlich vom für Ausbildungssachen zuständigen OStA angehalten worden. Der hat dann dem AL meiner Ausbilderin mitgeteilt, er möge mit ihr die Beurteilung besprechen.

    Da sich das damit überschnitten hatte, daß ich die Ladung zur mündlichen Prüfung erhalten hatte, soll die Besprechung ungefähr so abgelaufen sein: "Stimmt das alles?" "Ja!" :teufel:

  • ist bei uns auch so, die noten vom praktikum sind für den späteren einsatz in einer bestimmten abteilung nicht maßgebend.

    Diese Noten sind der Behördenleitung auch überhaupt nicht bekannt. Hier wird dem Beschäftigungsgericht nach der Übernahme des Anwärters höschstens die Prüfungsnote mitgeteilt.

  • Also ich weiß ja nicht, was sich die Anwärter heute denn so vorstellen? - Wenn ich als Ausbilder eine Beurteilung abgebe, welche höher ist als zwischen gut und vollbefriedigend, dann mache ich mich doch irgendwie unglaubhaft und man geht in der Verwaltung von einer Gefälligkeitsbeurteilung aus.

    Das finde ich jetzt albern. Wenn es die Noten gut und sehr gut gibt, ist es auch selbstverständlich, dass diese Noten an gute und sehr gute Anwärter vergeben werden. In der Regel korrespondieren gute Praxisnoten auch mit den jeweiligen Klausurergebnissen im Studium. Und von manchen Anwärtern lernt auch der Ausbilder:D.

  • Wer gut ist, soll auch die entsprechende Note bekommen. Ich gebe deutlich lieber 14 Punkte als 2. Geht schneller und macht mehr Spaß.

    Umgekehrt gilt das aber auch. Bei der Korrektur von Klausuren und Diplomarbeiten frage ich mich immer "Möchtest Du diesen Prüfling als Kollegen haben und von ihm vertreten werden?" Wenn ich das aufgrund der gezeigten Leistung verneinen muss, kann ich keine gute Note geben und ggf. noch irgendwie über die Hürde helfen (bei der Diplomarbeit gibts eine Mindestpunktzahl). Sonst macht die Benotung keinen Sinn, wenn ich nicht die rausfiltere (und so die Praxis schütze), die zumindest bei diesem Leistungstest keine Berufstauglichkeit gezeigt haben.

  • sag mir mal einen sehr guten Anwärter, der ALLES tutto kompletto von der Theorie in die Praxis umsetzen kann und das dann auch noch sofort?! - Haha. Wieviele Fehler machen wir alten Hasen denn z.T. auch noch.

  • @ultima ratio :)

    Ich will hier keine Selbstbeweihräucherung betreiben, aber bei dem von mir genannten Beispiel in eigener Sache war es so, daß es sich um ein Zeugnis mit einem uneingeschränkten "sehr gut" handelte.

    Ich würde es so sehen: Es gab nie die Erwartungshaltung meiner Ausbilderin (bezogen auf den damaligen Zeitpunkt: seit ca. 10 Jahren StAin), alles so zu wissen oder zu können wie sie. Aber man kann ja eine Meinung haben, was von einem Anwärter zu erwarten ist - und wenn ich die dann eben aus ihrer Sicht vollumfänglich erfüllt habe, ist doch gut.

  • Also ich weiß ja nicht, was sich die Anwärter heute denn so vorstellen? - Wenn ich als Ausbilder eine Beurteilung abgebe, welche höher ist als zwischen gut und vollbefriedigend, dann mache ich mich doch irgendwie unglaubhaft und man geht in der Verwaltung von einer Gefälligkeitsbeurteilung aus.

    Wenn es die Noten gut und sehr gut gibt, ist es auch selbstverständlich, dass diese Noten an gute und sehr gute Anwärter vergeben werden. In der Regel korrespondieren gute Praxisnoten auch mit den jeweiligen Klausurergebnissen im Studium. Und von manchen Anwärtern lernt auch der Ausbilder.


    Dem kann ich voll und ganz zustimmen!
    Gerade durch die Gespräche mit den Anwärtern erlebe ich seit Jahren, dass ich mein Arbeitsgebiet ständig neu überdenke.
    Und wenn eine/r wirklich gut ist, darf die Notenskala auch bis zum oberen Ende benutzt werden.
    Jeder andere Handlungsweise wäre unseriös.

    Bei der Korrektur von Klausuren und Diplomarbeiten frage ich mich immer "Möchtest Du diesen Prüfling als Kollegen haben und von ihm vertreten werden?" Wenn ich das aufgrund der gezeigten Leistung verneinen muss, kann ich keine gute Note geben und ggf. noch irgendwie über die Hürde helfen (bei der Diplomarbeit gibts eine Mindestpunktzahl). Sonst macht die Benotung keinen Sinn, wenn ich nicht die rausfiltere (und so die Praxis schütze), die zumindest bei diesem Leistungstest keine Berufstauglichkeit gezeigt haben.


    Ganz meine Meinung.
    Wenn man sich die Frage nach dem zukünftigen Kollegen stellt, liegt man nach meiner Erfahrung meistens richtig.

  • @HorstK: Natürlich kenne ich die Noten (zumindest in NRW). Die sind im Beurteilungsheft und das ist eine Nebenakte der PA und verfolgt dich natürlich dein Leben lang.

    Nur, ob die wirklich interessieren ? Also mich nicht wirklich.

  • @ultima ratio: ich würde dir zustimmen, mit einem "gut" oder gar einem "sehr gut" in der Beurteilung sehr sparsam umzugehen. Es sollte aber ebenso möglich sein, wie ein "mangelhaft" oder "ungenügend", wenn es denn so ist. Es ganz auszuschließen halte ich aber für verkehrt und was die Verwaltung dazu meint sollte doch wohl nicht Richtschnur sein.
    Ich hatte mal einen Ausbilder, der mir ein "vollbefriedigend" mit der Bemerkung gab: "ich bin selber nur vollbefriedigend beurteilt, sie können also nicht besser sein." Was ist das denn für eine hanebüchene Begründung, unabhängig davon, dass ich mich dort selbst nicht besser eingeschätzt habe, da mich das Gebiet nicht wirklich interessiert hat.

  • sag mir mal einen sehr guten Anwärter, der ALLES tutto kompletto von der Theorie in die Praxis umsetzen kann und das dann auch noch sofort?!


    Muss er ja m. E. auch nicht. Wir sprechen hier von einem guten oder sehr guten ANWÄRTER, nicht von einem fertigen Rechtspfleger. Das ist dann halt wie erste und zweite Bundesliga. Ein guter Anwärter berechtigt zur Hoffnung, dass er eines Tages auch ein guter Rechtspfleger sein wird, mehr aber erstmal nicht.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Muss er ja m. E. auch nicht. Wir sprechen hier von einem guten oder sehr guten ANWÄRTER, nicht von einem fertigen Rechtspfleger. Das ist dann halt wie erste und zweite Bundesliga. Ein guter Anwärter berechtigt zur Hoffnung, dass er eines Tages auch ein guter Rechtspfleger sein wird, mehr aber erstmal nicht.



    Richtig! Die Frage ist nur: Kann die 2. Liga schon mit "sehr gut" bewertet werden? Ich hatte das "Problem" in meiner Ausbildung auch. "Tja, Frau B., 8 Punkte. Natürlich, Sie sind doch erst in der Ausbildung. Sie wollen doch erst noch was werden, da kann ich Ihnen doch nicht jetzt schon bescheinigen, Sie sind was."
    Spätestens nach meiner 1. "richtigen" Beurteilung (ich glaube, nach Ablauf der Probezeit?), war mir dann alles klar (gemacht worden).
    Der Spruch des Monats kommt wirklich von bayernmichbeck :D

    Es lohnt nicht mal die Aufregung. :cool:

  • Trotz allem möchte ich hier als Anwärterin auch nochmal was loswerden:

    1. Die Praxisnoten fallen zumindest bei uns immer deutlich besser aus, als die Klausurnoten, weil die Theorie kaum noch was mit der Praxis zu tun hat.

    2. @ rule 2007 Schön dass du dir so den A*** aufgerissen hast...aber haste mal überlegt, ob es genau das war, was man von dir verlangt hat? Du hast gesagt, du hast nach Prüfungsschema und schriftlich und so geprüft.....was hat das in der Form mit der Praxis zu tun? In der Praxis schreibt man keine Gutachten!!! Also bei uns, hätte es dafür auch keine Punkte gegeben.

    3. Solche Sachen bespricht man der Ausbilderin oder/und dem Ausbildungsleiter. Sorry, aber m.E. war das hier keine Glanzleistung...

  • Möge jeder das tun, was er für richtig hält. Ich hab mich auch schonmal um einen 1/2 Punkt gestritten. Die Antwort damals der Verwaltung: Sie sind erst X Jahre alt, da können wir nicht mehr geben. ENDE. Das stank gewaltig - aber dafür den Dienstweg rauf und runter zu rasen und sich sich rumärgern? - Nee. Zumal zumindest die Azubi-Bewertungen sowieso nachher niemand mehr interessieren. Ich bin deswegen -obwohl gut- auch nicht schneller befördert worden, zumal damals einige Haushaltssperren verhängt waren. Im Übrigen kann die Verwaltung auch Beurteilungen von Ausbilder herabsetzen und die dann abgeändert ans OLG oder JM weitergeben. (zumindest hier schon erlebt - erfahren durch Zufall)


  • Richtig! Die Frage ist nur: Kann die 2. Liga schon mit "sehr gut" bewertet werden? Ich hatte das "Problem" in meiner Ausbildung auch. "Tja, Frau B., 8 Punkte. Natürlich, Sie sind doch erst in der Ausbildung. Sie wollen doch erst noch was werden, da kann ich Ihnen doch nicht jetzt schon bescheinigen, Sie sind was."


    Klar kann sie das. Der Erste der 2. Liga ist Aufsteiger, nicht Deutscher Meister - großer Unterschied :D Ich habe - auch in meiner eigenen Ausbildung - das Argument "ein Anwärter kann ja nicht besser sein als Note X" oder "als ein fertiger Rechtspfleger" öfter gehört und finde es ziemlich schwachsinnig. Ich kann doch einen zwanzig Jahre alten Anwärter nach Studium 1 nicht auf Augenhöhe mit einem 15 Jahre älteren fertigen Kollegen mit entsprechender Berufs- und Lebenserfahrung vergleichen.
    Die Anforderungen sind doch auch ganz andere.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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