Damit will ich eigentlich nur verdeutlichen, dass der aufnehmende Staat nicht unbedingt die Rechtsform übernehmen muss. Mit der Sitzverlegung nach Deutschland wurden die Gesellschaften zu Gesellschaften nach hiesigem Recht und waren ggf. als OHG verpflichtet sich als Personengesellschaft anzumelden.
Ein ähnlicher Vorgang könnte auch für Dänemark gelten. Ggf. werde ich ja erleben, dass die OHG in Dänemark, trotz der dort geltenen Gründungstheori, eine I/S Interessentselskabet (Interessentengesellschaft) wird, die auch dort ins Handelsregister eingetragen wird.